Hier das vollständige Pressepapier zum Zusammentreffen der beiden Landesparteiobmänner.
„Ergebnisse des Arbeitsgesprächs mit den Südtiroler Freiheitlichen“
- Allgemeines zu WOBI-Wohnungen (Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol)
Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol hat die Aufgabe, den einkommensschwächeren Familien eine angemessene Mietwohnung zur Verfügung zu stellen.
Dies erfolgt durch Zuweisung von:
- Neubauwohnungen (gebaute, gekauft oder sanierte Wohnungen)
- Den von Mietern freigestellten Wohnungen
Die Wohnungen werden:
- Laut Rangordnung oder
- Außerhalb Rangordnung (bei Zwangsräumungen wegen Eigenbedarf und Unbewohnbarkeitserklärungen aus Gründen öffentlicher Sicherheit) zugewiesen.
Voraussetzungen für Italienische und EU-Staatsbürger:
- 5 Jahre Ansässigkeit in der Provinz Bozen oder
- Die letzten 5 Jahre Arbeitsplatz ohne Unterbrechung in der Provinz Bozen sowie
- Die letzten 2 Jahre Ansässigkeit bzw. Arbeitsplatz in jener Gemeinde für welche das Ansuchen gestellt wird
- Staatsbürger von anderen EU-Staaten müssen in der Provinz ihren Wohnsitz haben
Voraussetzungen für Nicht-EU-Staatsbürger:
- Die letzten 5 Jahre regulärer Aufenthalt ohne Unterbrechung in der Provinz Bozen und
- Mindestens eine 3jährige Erwerbstätigkeit in diesen 5 Jahren
- Die letzten 2 Jahre Ansässigkeit bzw. Arbeitsplatz in jener Gemeinde, für welche das Ansuchen gestellt wird
Die Einkommensgrenze für die Gesuche 2018 beträgt 17.300 Euro.
Als Berechnungsgrundlage für das bereinigte Einkommen dient das besteuerbare Einkommen. Davon werden die festgelegten Freibeträge für den Ehegatten bzw. mitlebenden Partner und für die Kinder in Abzug gebracht:
Zusätzlich werden bei Lohnabhängigen 25% abgezogen.
Zuweisung laut Rangordnung
Die Wohnungen werden auf Basis der Rangordnung und unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße und des zahlenmäßigen Bestandes der Familien zugewiesen.
Zuweisung außerhalb Rangordnung
Wohnungen außerhalb der Rangordnung können zugewiesen werden an:
- Personen, die in einer unbewohnbaren Wohnung leben, wenn die Unbewohnbarkeitserklärung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Gemeinnützigkeit ausgestellt wurde
- Personen über 65 Jahren mit der gerichtlichen Kündigung bei Ablauf des Mietvertrages
- Personen, die infolge einer Sanierung zeitweilig vom Wohnbauinstitut untergebracht werden, jedoch nach erfolgter Sanierung wieder in ihre Wohnung zurückkehren.
- Forderungen der Freiheitlichen Partei Südtirols zur Wohnbaupolitik
- Die Bevorteilung von Nicht-EU-Bürgern im Bereich des geförderten Wohnbaus, wo das Land die primäre Gesetzgebungskompetenz besitzt, ist sehr bedenklich. Solcherlei soziale Anreize zur Einwanderung nach Südtirol stehen im Widerspruch zum Gedanken des geltenden Autonomiestatutes für Südtirol. Solange die SVP bei der Zuweisung der WOBI-Wohnungen den Ausländern eine Vorzugsschiene einräumt, sind alle Beiträge zum Thema ‚leistbares Wohnen‘ seitens der SVP und deren Jugendorganisation schlichtweg unglaubwürdig.
- Um den Zweitwohnungsmarkt einzudämmen fordern wir Freiheitliche, dass die konventionierten Wohnungen ab sofort und ausschließlich der einheimischen Bevölkerung vorzubehalten sind. Mit einer verpflichtenden Obergrenze für Zweitwohnungen in den Gemeinden soll der Markt eingeschränkt werden.
- Förderung des Baus von privaten Mietwohnungen: Angesichts des knappen Wohnraums kann das aber nicht der einzige Ansatz sein, denn in Südtirol stehen zigtausende Wohnungen leer. Deshalb braucht es begleitende Maßnahmen, um das Vermieten attraktiver zu machen. Eine GIS-Reduzierung bei Vermietung von Wohnungen, denn derzeit macht die GIS auf „Zweitwohnungen“ durchschnittlich zwei Monatsmieten aus, die natürlich auf die Mieten aufgeschlagen werden.
- Die EEVE als Bemessungsgrundlage für Mieten und Wohnnebenkosten schließt Familien und Rentner aus. Individuelle Situationen werden nicht berücksichtigt, stattdessen alles pauschalisiert. Die EEVE sollte durch ein neu kreiertes, flexibles System, bei dem der Mittelstand nicht von vornherein durch das Raster fällt, ersetzt werden.
- Wohnraum und Bausparen für junge Menschen, damit der Weg in die Eigenständigkeit gefördert wird: Für Jugendliche soll durch das Land ein vergünstigter Wohnraum für fünf bis acht Jahre zur Verfügung gestellt werden.
- Der Jugendliche soll den Mietbetrag für diesen Wohnraum, der zwischen 500€ und 800€ liegen soll, in einen Bausparvertrag einzahlen. Der Bausparvertrag kann bei einem Wohnungskauf durch den Jugendlichen ausgeschöpft werden. Diese Förderung soll jedenfalls an eine Einkommensgrenze gebunden sein.
- Förderung von Mietwohnungen: Der Bau von privaten Mietwohnungen muss gefördert werdenund die Vermietung derselben soll durch schnellere Räumungsverfahren und GIS-Reduzierung er-leichtert werden, um Leerstände zu reduzieren.
- Zinsloses Darlehen an Vermieter: Vermietern soll nach 20 Jahren ein zinsloses Darlehen, das zwischen fünf und zehn Jahren zurückzuzahlen ist, gewährt werden, um einen Anreiz für die Renovierung der Mietwohnung und deren Weitervermietung zu schaffen
- Allgemeines zum Sozialen Wohnbau in Oberösterreich
Das Ressort Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich verfolgt das Ziel, mit Förderungen „Wohnen“ leistbarer zu machen und die Bevölkerung mit ausreichend qualitativ hochwertigem Wohnraum zu versorgen.
Die gute und wertvolle Arbeit der Abteilung für das Bundesland Oberösterreich in diesem zentralen Bereich sowie die positiven Effekte und der Mehrwert für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher werden dabei sichtbar. Durch den gezielten und sinnvollen Einsatz von Steuermitteln profitiert nicht zuletzt auch die heimische Wirtschaft: Jeder Euro, der im Bereich der Wohnbauförderung seitens des Landes investiert wird, ist ein Gewinn für Oberösterreich und seine Bewohner. Die Wertschöpfung bleibt im Wesentlichen in unserem Bundesland. Die Wohnbauförderung ist darüber hinaus mit ein Garant für soziale Absicherung und Lebensqualität.
Durch den gezielten und wohlüberlegten Mitteleinsatz können aber auch die Ansprüche punkto leistbaren Wohnens und qualitativ hochwertigen Wohnraums bestmöglich erfüllt werden. Wie die Leistungsbilanz zeigt, fördert das Land Oberösterreich genau dort, wo der Bedarf gegeben ist. Durch die breite Streuung der einzelnen Förderschienen ist es möglich, jedes Jahr eine beträchtliche Anzahl von Förderanträgen in den Bereichen Subjekt- und Objektförderung positiv abzuwickeln und zu genehmigen.
„Oberösterreich setzt im Bereich der Wohnbauförderung seit Jahren die Maßstäbe. Dadurch ist unser Bundesland in vielen Bereichen Vorreiter und Vorbild. Die Schaffung von leistbarem Wohnraum ist ein Versprechen an die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher und die Handlungsmaxime jedes einzelnen Mitarbeiters der Abteilung Wohnbauförderung. Das zeigt die vorliegende Leistungsbilanz eindrucksvoll. Die ständige Evaluierung und Attraktivierung unserer Förderschienen erlaubt es uns, flexibel zu bleiben und die Dynamik wirtschaftlicher Entwicklungen bestmöglich auszugleichen, diese für die Wohnbauförderung zu nutzen und letztendlich den maximalen Nutzen für unsere Landsleute zu erzielen. Dadurch unterstützen wir diejenigen, die sich ihren ganz persönlichen Wohntraum erfüllen möchten“, zeigt sich Wohnbaureferent LH-Stv Dr. Manfred Haimbuchner zufrieden mit der Arbeit des Ressorts.
- Initiativen
Finanzierung Eigenheime FIXZINS:
Die Wohnbauförderungen des Landes Oberösterreich im Allgemeinen und die Eigenheimförderung im Speziellen sind dazu gedacht, den Bauherren hier mehr Sicherheit zu geben und mit stabilen Zinssätzen bzw. Zinsobergrenzen der Förderungsdarlehen Schutz vor unliebsamen Überraschungen am Kapitalmarkt zu bieten. Um weiterhin unser Ziel des planbaren und leistbaren Bauens und Wohnens zu verwirklichen, sind wir stets auf der Suche nach neuen Wegen und Möglichkeiten, um den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern ein möglichst sicheres und finanzierbares Umfeld bieten zu können.
Mit einem Fixzinsdarlehen wird den Förderwerberinnen und Förderwerbern eine planbare und damit sichere Finanzierungsgrundlage geboten.
Der entscheidende Vorteil ist ein nicht ansteigender Zinssatz verbunden mit einer gleichbleibenden Rückzahlungsrate über 20 Jahre, nicht wie bisher stetig ansteigende Raten. Mit diesem wegweisenden Angebot ist der Förderwerber vor unerwarteten Schwankungen am Kapitalmarkt sicher, weil etwaige Veränderungen den Darlehensnehmer durch die garantierte fixe Rate in der Zukunft nicht berühren.
Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher haben dieses Modell sehr gut angenommen und es ist gelungen, wieder wesentlich mehr Häuslbauer zurück in die Förderung zu holen.
„Leistbares Bauen und Wohnen zu gewährleisten, ist das primäre Ziel des Wohnbauressorts. Da die Politik alleine keine Wohnungen und Eigenheime bauen kann, muss sie sich auf die Zusammenarbeit und die Unterstützung von Kooperationspartnern verlassen können. Wir haben hier auf vielen Ebenen Partner, die uns seit Jahren tatkräftig unterstützen, weil sie wie wir das Wohl Oberösterreichs zu einer Leitlinie ihres Handelns gemacht haben. Gemeinsam mit der HYPO Oberösterreich haben wir zur Attraktivierung der Eigenheimförderung ein Projekt auf Schiene gebracht, das sich sehen lassen kann:
Ein fixer Zinssatz von 2,5 % über eine Laufzeit von 20 Jahren, von dem 1,5 % durch das Land getragen wird. Das heißt, dass beim Häuslbauer nur 1% als Zinssatz ankommt. Eine wirklich garantierte Sicherheit, die einzigartig und beispielgebend ist. Es freut mich, dass es uns gelungen ist, wieder mehr Menschen für das Bauen mit der Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich zu gewinnen, denn wir haben denjenigen, die sich für die Förderung entschieden haben, ein Stück Sicherheit mit auf den Weg geben können“, freut sich Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Finanzierung Eigenheim/ variabler Verzinsung:
Aufgrund der bereits länger dauernden Niedrigzinsphase war die Wohnbauförderung für den Fördernehmer nicht spürbar und damit – kurzfristig betrachtet – unattraktiv.
Um den Fördernehmer bei einer raschen Tilgung bestmöglich zu unterstützen, wurde die Finanzierung mit variabler Verzinsung neu aufgestellt. Der Ratenverlauf wurde geglättet und die Tilgung des Kapitals setzt nun schon mit dem Beginn der Laufzeit in einem höheren Ausmaß ein. Die Höhe des Zuschusses beträgt ein Sechstel des Darlehensbetrages aufgeteilt auf die Laufzeit.
Dadurch gestalten sich zwar die Raten in der ersten Hälfte der Darlehenslaufzeit dementsprechend höher, tilgen aber früher das Darlehen, wodurch es zu einer niedrigeren Zinsbelastung und somit Gesamtrückzahlung kommt Im Vergleich zur bisherigen Variante entfällt dadurch der steile Anstieg der Raten gegen Ende der Laufzeit. Das wiederum schafft eine verbesserte Planbarkeit und erhöht die Unabhängigkeit von Schwankungen am Kapitalmarkt.
Die Tilgung beträgt im 1. Jahr 2,10% des ursprünglichen Darlehensbetrages, in Folge wird pro Jahr dieser Tilgungsanteil um 1,86 % erhöht.
Die Höhe des Zuschusses beträgt während der ersten 15 Jahre 5% per anno und für die restliche Laufzeit 1,67 % des gesamten Förderbetrages.
Bei einem angenommenen Darlehen von 74.000 Euro (Niedrigenergiehaus, Familie mit 2 Kindern) steuert somit das Land Oberösterreich zur Tilgung einen Betrag in Höhe von rund 12.333 Euro bei.
Neuerungen in der Eigenheimverordnung:
Neue Nachhaltigkeit in der Wohnbauförderung
Eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einer intakten Umwelt. Wenn jedoch die Werte so streng sind, dass man sie nur durch massive Dämmmaßnahmen erreichen kann, so ist dies kurzsichtig, denn ein Vollwärmeschutz muss irgendwann erneuert werden und die alte Dämmung ist zu entsorgen. Das schafft ein zukünftiges Umweltproblem.
Mit der neuen EH-VO 2018 wurden insbesondere energietechnische Vorgaben auf ein vernünftiges und mit Augenmaß gewähltes Niveau festgesetzt.
Der in der 15a-Vereinbarung eingeräumte Ermessensspielraum für die Förderstelle wurde im Sinne des Fördernehmers in die neuen Bestimmungen übernommen.
Der Erhalt einer Förderung ist nun bereits dann möglich, wenn das zu fördernde Objekt betreffend Heizwärmebedarf bzw. Gesamtenergieeffizienz den Vorgaben des Oö. Baurechts entspricht. Für ergänzende energietechnische Maßnahmen sind unterschiedliche Förderzuschläge vorgesehen – 5.000 Euro für die Errichtung eines Niedrigenergiehauses, weitere 5.000 Euro für die Errichtung eines Optimalenergiehauses und 10.000 Euro zusätzlich für den Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle. Diese stellen Erhöhungsbeträge zum Darlehensgrundbetrag von 45.000 Euro für ein „Standardhaus“ in Höhe dar.
JUNGES WOHNEN:
„Junges Wohnen“ ist ein Projekt das für bedarfsorientiertes, leistbares und qualitativ hochwertiges Wohnen für junge Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher steht.
Die Verordnung sieht eine Kostenlimitierung vor, was aber nicht heißt, dass billig gebaut wird, sondern vielmehr, dass technische Spezifikationen an die Bedarfsträger angepasst wurden und zeitgemäße, nachhaltige und qualitative Standards angelegt wurden.
SANIERUNG:
Ohne einen entsprechenden Anreiz zur Sanierung laufen wir Gefahr, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren werden ca. 10.000 bis 15.000 Eigenheime nicht mehr weiter genutzt werden und leer stehen.
Neben einer ökonomischen Dimension ist das auch aus ökologischer Sicht natürlich nicht begrüßenswert, ebenso wenig erfreulich ist dies auch aus gesellschaftlicher Perspektive und aus Sicht der Raumordnung und des gesellschaftlichen Miteinanders. Ortskerne werden ausgedünnt und es entstehen Geisterhäuser und Geisterortschaften, während auf der „Grünen Wiese“ weiter ge- und verbaut wird und immer neue Grünflächen versiegelt werden. Wenn man bedenkt, dass in Österreich täglich ein Bauernhof mit einer Fläche von rund 20 ha verbaut wird und damit umgerechnet also ca. 30 Fußballfelder und doppelt so viel Fläche wie in der Schweiz oder Deutschland versiegelt werden, sieht man, wie dringend hier der Handlungsbedarf ist.
Daher wurde im Sommer 2015 ein Eigenheimpaket ins Leben gerufen, das Familien mit Eigenheimwunsch noch besser als bisher finanziell unter die Arme greifen und aber auch der fortschreitenden Bodenversiegelung Einhalt gebieten soll, um so auch die Natur und Grünflächen zu schützen, da die Natur unserer Heimat und deren respektvolle Nutzung ein wichtiges Anliegen ist.
Dieses Eigenheimpaket beinhaltet einerseits eine kräftige und deutliche Anhebung der Fördersätze für die Eigenheim-Sanierung, um die bestehende und ohnehin schon sehr beliebte Sanierungsförderung für Eigenheime weiter zu attraktiveren. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Sanierung, Nutzung und Belebung einer bestehenden Immobilie zu erwägen.