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WOBI: Details zum bezahlbaren Mietzins festgelegt

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WOBI: Details zum bezahlbaren Mietzins festgelegt

Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen können künftig um Wobi-Wohnraum ansuchen – Maßnahme fördert zudem soziale Durchmischung.

(LPA). Das Wohnbauinstitut verwaltet über 13.000 Wohnungen in Südtirol. Bisher waren diese Bürgerinnen und Bürgern mit einem geringeren Einkommen vorbehalten. Das Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau (LG 5/2022) erweitert mit dem „bezahlbare Mietzins“ den Kreis potentieller Mieterinnen und Mieter. Dieser richtet sind an alle, deren Einkommen über die Höchstgrenze für die Beantragung einer Sozialwohnung liegt. Heute (1. Oktober) hat die Landesregierung auf Vorschlag der freiheitlichen Wohnlandesrätin Ulli Mair die Details dazu geregelt.

Die Einkommenslage wird anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet.  „Die Öffnung der Sozialwohnungen für den Mittelstand ist ein seit Jahren diskutiertes Ziel, das wir nun endlich in Umsetzung bringen und eine konkrete Antwort auf die angespannte Wohnsituation im Land geben. Mit der Möglichkeit des ‚bezahlbaren Mietzinses‘ wollen wir Sozialwohnungen für Einzelpersonen und Familien öffnen, welche die Zulassungskriterien für den sozialen Wohnbau erfüllen, aber über ein – zu hohes – Einkommen verfügen, das sie von der Sozialmiete ausschließt“, sagt Landesrätin Mair.

Der Mietbetrag ist gestaffelt nach Einkommen und entspricht zwischen 60 und 100 Prozent des Landesmietzinses (ca. 8,50 Euro pro Quadratmeter der Wohnungs-Konventionalfläche). Nun wurde die Höchstzahl jener Wobi-Wohnungen festgelegt, die vorerst pro Gemeinde zum bezahlbaren Mietpreis zur Verfügung stehen. In Bozen sollen künftig höchstens 60 der mehr als 6000 Wobi-Wohnungen über die neue Schiene vermietet werden, in Meran sind es 40 Wohnungen, in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern 15, in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern maximal 5 Wohnungen. Der Großteil der Wohnungen bleibt somit weiterhin für den sozialen Mietzins reserviert. Die Zuweisung erfolgt anhand einer Ausschreibung, in kleineren Gemeinden auf Antrag der interessierten Gemeinde. Nach einer ersten Phase wird die Anzahl der reservierten Wohnungen neu bewertet.

„Mit dieser neuen Möglichkeit wollen wir Sozialwohnungen für den Mittelstand öffnen, die soziale Durchmischung in größeren Gemeinden fördern und gleichzeitig in kleineren Gemeinden, wo die Nachfrage nach Sozialwohnungen oft geringer ist, eine zusätzliche Möglichkeit für die Vergabe der verfügbaren Wohnungen schaffen“, betont Landesrätin Mair.

Das Wohnbauinstitut kann nun an der Umsetzung der Ausschreibungen arbeiten. Derzeit ist es daher noch nicht möglich, um eine Wohnung zum leistbaren Mietzins anzusuchen.

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