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Arbeitnehmerfeindliche Regelung für Pendler

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Freiheitliche kritisieren Zugangsform des Fahrtkostenbeitrags

Auch heuer wieder konnten die Südtiroler Arbeitnehmer zwischen 5. Februar und 5. April 2024 um Pendlerbeiträge ansuchen. Es gibt heuer einige neue Regelungen für die Ansuchenden. Nämlich, dass der nur am häufigsten gearbeitet Turnus im Jahr 2023 für die Berechnung berücksichtigt wird. Diese Regelung führt zu einer ungleichen Behandlung von Arbeitnehmern, dadurch jene benachteiligt sind die eine Vielzahl von Schichten machen müssen. Des Weiteren muss die Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 150 Minuten am Tag ausmachen, was heuer auch neu ist. Die minimale Fahrt Dauer muss somit 2,30 Stunden ausmachen. Wodurch mit dieser Regelung sehr viele Pendler, nicht mehr berechtigt sind um das Fahrten Geld anzusuchen.

Besonders eklatant ist, dass Arbeitnehmer mit 122 Arbeitstagen den gleichen Beitrag erhalten wie jene mit 200 Arbeitstagen. Diese Diskrepanz ignoriert die tatsächliche Belastung durch Pendelkosten und wirft Fragen nach der Fairness und der Zielgenauigkeit der Unterstützung auf.

Beim Pendlergeld handelt es sich um eine finanzielle Erleichterung für jene, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln müssen und nicht immer auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, aufgrund der langen Wartezeiten oder ungünstige Anbindungen.
Der freiheitliche Bezirk „Bozen Stadt & Land“ ruft die Landesregierung dazu auf, diese neue Regelung nochmal zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um eine gerechtere sowie effizientere Zugangsform des Fahrtkostenbeitrages zu gewährleisten! Eine umfassende Überarbeitung der Regelung bezüglich des Pendler Geldes ist erforderlich, damit Pendler die in Vergangenheit Anrecht auf einen finanziellen Beitrag hatten, auch in Zukunft wieder damit rechnen können.

Pendler, Walter Frick
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