Nein zum neuen Gewerbegebiet im Landesinteresse in Terlan
Der freiheitliche Bezirk Bozen Stadt und Land spricht sich in einer Aussendung gegen die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes im Landesinteresse in Terlan aus. Stattdessen gelte es die Standortfrage neu zu erörtern und auf derzeit brachliegende Gewerbeflächen zurückzugreifen. Gleichzeitig warnt der freiheitliche Bezirksvorstand vor einem Präzedenzfall. Die Ausweisung von Gewerbegebieten im Landesinteresse könnte künftig ein Mittel zur Umgehung der Gemeindeinteressen werden.
„Die Landesregierung hat mit dem Beschluss Nr. 532 vom 20. Juni 2023 den neuen Durchführungsplan für das Gewerbegebiet im Landesinteresse „Rubatsch“ in der Gemeinde Terlan gutgeheißen und die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen gestellt. Obwohl diese weitreichende Entscheidung nicht nur Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat, sondern auch auf die Frage nach der Unterbringung der Arbeitskräfte und die Schaffung entsprechender Infrastrukturen, scheint die Landesregierung andere Standorte, die vielleicht geeigneter wären, nicht in Betracht gezogen zu haben“, hält der freiheitliche Bezirkssprecher von Bozen Stadt und Land, Walter Frick, in einer Aussendung einleitend fest.
„Angesichts der Tatsache, dass mit dem neuen Raumordnungsgesetz der Flächenverbrauch hätte eingeschränkt werden sollen und dass die Landesregierung keine Möglichkeit auslässt, um grüne Klimapolitik zu predigen, ist die Entscheidung zum Standort für das Unternehmen in Terlan nicht nachvollziehbar. Stattdessen wäre es angebracht gewesen, Brachen oder anderes ungenütztes Gewerbeland zu nutzen“, so Frick. „Die neue Gewerbezone von Landesinteresse soll eine Gesamtfläche von 55.485 m² umfassen und beansprucht damit wertvolles Land, das auch Klein- und Mittelbetriebe benötigen würden“, hält der Bezirkssprecher fest. Auch müsse geklärt werden, ob die neuen Arbeitsplätze eher Fachkräfte oder eher Hilfsarbeiter aus Nicht-EU-Staaten anziehen werden.
„Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass die negativen Stellungnahmen – sowohl des Gemeinderates von Terlan als auch von Interessensvertretern – bei der Entscheidung der Landesregierung nicht berücksichtigt wurden. Eine lebendige Demokratie würde diese Willensbekundungen respektieren“, unterstreicht Walter Frick.
„Der freiheitliche Bezirk Bozen Stadt und Land spricht sich deshalb für die Prüfung von alternativen Standorten für das Unternehmen „Alpitronic“ aus. Dass die Gemeinde Terlan nicht der geeignete Standort für das Unternehmen ist, liegt auf der Hand. Auch die Vorgehensweise der Landesregierung ist so nicht hinnehmbar, denn das Wort der Verantwortungsträger vor Ort muss berücksichtigt werden. Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen werden, der es der Landesregierung künftig erlaubt eine nach der anderen Gewerbezone im Landesinteressen unter Umgehung der Gemeinden auszuweisen“, hält der freiheitliche Bezirksobmann Walter Frick abschließend fest.