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Kompatscher-Aussage beweist Schwäche des Gesetzes

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Kompatscher-Aussage beweist Schwäche des Gesetzes

„Der Versuch des Landeshauptmanns das neue Gesetz zu den großen Wasserableitungen als großen Wurf zu verkaufen scheitert, denn dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil von dem, was er und die SVP den Südtirolern stets versprochen hatten: Die direkte Beteilung der Bürger an der heimischen Wasserkraft über günstigere Stromtarife. Dafür wäre die rechtzeitige Einbindung der Gemeinden in Produktion und Verteilung der elektrischen Energie notwendig gewesen“, bekräftigt der freiheitliche Fraktionssprecher Andreas Leiter Reber.

„Am stärksten hinkt Kompatschers Verweis auf die künftige Bereitstellung von fünf Prozent der erzeugten Energie an die 42 Ufergemeinden. Diese Maßnahme soll eine „Stärke des Gesetzes“ sein, behauptet der Landehauptmann in einer Aussendung seines Presseamtes. Das erweckt zwangsläufig bei vielen Bürgern den Eindruck, dass damit stattliche zusätzliche Geldmittel in die betreffenden Gemeindekassen gespült werden würden und leider übernehmen auch viele Medien diese verkürzte Darstellung. Denn jeder, der Südtirols Regelungen zur Gemeindefinanzierung kennt, weiß, dass jene Gemeinden, welche Einnahmen aus den Abgaben der Stromproduktion erhalten, entsprechend weniger aus dem allgemeinen Finanzierungstopf des Landes bekommen. Ob das Land also die fünf Prozent selbst behält oder den Gemeinden zukommen lässt, macht für die meisten der 42 Ufergemeinden keinen Unterschied“, stellt Leiter Reber klar.

„Nur ein gutes Dutzend von Gemeinden, wie jene im Obervinschgau oder die Städte Brixen und Bruneck, die bereits jetzt über eine eigene Verteilung und eine genossenschaftliche Organisation verfügen, können den Strom direkt verwenden und haben die Möglichkeit, diesen an ihre Bürger und Haushalte bzw. ihre Genossenschaftsmitglieder weiterzugeben. Die von Kompatscher aufgezeigte „Stärke des Gesetzes“ beweist also nichts anderes als die Schwäche des Gesetzes, denn es wurde verabsäumt alle anderen Südtiroler Gemeinden rechtzeitig einzubinden und in die Lage zu versetzen, selbst oder in Form von Energiebezirken sich an der Stromproduktion und Verteilung zu beteiligen und ihre Bürger direkt von den großen Wasserableitungen profitieren zu lassen“, zeigt Andreas Leiter Reber auf, der bereits im zuständigen Gesetzgebungsausschuss eindrücklich vor der Unzulänglichkeit dieses Gesetzes gewarnt habe.

„Es bleibt nur noch die Hoffnung auf eine neue Landesregierung, die noch vor den Ausschreibungen eine neues Gesetz im Sinne der Gemeinden und Bürger verabschiedet“, schließt Leiter Reber.

Andreas Leiter Reber, Arno Kompatscher, Energieversorgung
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