Wasserkraft: Gesetz darf nicht im Schweinsgalopp durch den Landtag gejagt werden!
Erst Fragen zu Stromtarifen und Bürgerbeteiligung klären – danach über Gesetz abstimmen
Heute hat die Landesregierung ihren Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vergabe der Konzessionen für die großen Wasserableitungen vorgestellt.
Die Freiheitlichen kritisieren, dass LH Arno Kompatscher dieses wichtige Gesetz zehn Jahre lange vor sich hergeschoben hat und nun kurz vor Ende der Legislatur hastig vom Landtag abnicken lassen will.
„Der Entwurf scheint die Anpassung der Stromtarife und die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger und Gemeinden über genossenschaftliche Formen noch viel zu wenig zu berücksichtigen. Diese Fragen müssen vorab geklärt und alle diesbezüglichen Spielräume ausgelotet werden“, hält Fraktionssprecher Andreas Leiter Reber in einer ersten Reaktion fest.
„Die Wasserkraftwerke und die Konzessionen für die großen Wasserableitungen sind das Tafelsilber unseres Landes – es geht hier um Milliarden. Von entsprechender Bedeutung ist dieses Schlüsselgesetz, da es die zentralen Kriterien für die Ausschreibungen der großen Wasserkraftwerke regelt und somit den Löwenanteil der Südtiroler Stromproduktion für die nächsten zwei Generationen bestimmen wird. Denn die Konzessionsdauer reicht von mindestens 20 bis zu 40 Jahren“, betont Leiter Reber.
Arno Kompatscher hat den Südtirolern versprochen die Vergabe der Stromkonzessionen neu zu regeln und die Bevölkerung von der Wasserkraft profitieren zu lassen. „Das war aber schon vor 10 Jahren, kurz nach dem SEL-Skandal, als er zum ersten Mal als Spitzenkandidat für die SVP kandiert hat“, erinnert Leiter Reber.
Er hat dem Rechtsamt des Landtages heute einige Fragen zur tieferen Analyse übermittelt: „Bereits am 13. Juni sollen wir im II. Gesetzgebungsausschuss das Gesetz behandeln und dann im Eilverfahren genehmigen, damit es noch im Juli im Landtag verabschiedet werden kann. Bevor zentrale Aspekte und rechtliche Spielräume zur Bürgerbeteiligung, Tarifgestaltung, den Ausgleichmaßnahmen etc. nicht gründlich geklärt sind, ist jede Abstimmung über dieses Schlüsselgesetz unverantwortlich“, so Leiter Reber.