Nein zur Ombudsstelle für Sträflinge
Opferschutz geht vor
Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair fordert mittels eines Streichungsantrages die Herausnahme der geplanten Ombudsstelle für Personen unter Freiheitsentzug aus dem anstehenden Omnibusgesetz der Landesregierung.
„Die Einrichtung einer Ombudsstelle für Sträflinge hat keine Notwendigkeit, da der zuständige Gesetzgebungsausschuss dies bereits vor Monaten abgelehnt hat. Ungeachtet der vielen anderen realen Probleme, die dieses Land hat, zeigt der Vorstoß des Landeshauptmannes auf, welche Prioritäten diese Landesregierung derzeit setzt“, hält Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest.
„Die Errichtung einer Ombudsstelle beim Landtag – unabhängig mit welcher Materie sie sich auseinandersetzt – muss mit einem eigenen Gesetz geschehen und nicht im Rahmen eines Omnibusgesetzes, das lediglich kleinere Änderungen und technische Anpassungen bestehender Landesgesetze behandeln sollte“, erläutert die freiheitliche Landtagsabgeordnete. „Aus diesem Grund wurde meinerseits der Antrag zur Streichung dieses Vorhabens eingereicht“, betont Ulli Mair.
„Die von Landeshauptmann Kompatscher geplante Ombudsstelle soll die soziale Wiedereingliederung von Personen unter Freiheitsentzug ebenso fördern wie Initiativen und Aktivitäten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Menschenrechte und der Humanisierung der Strafe“, entnimmt Mair aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf. „In Zeiten der zunehmenden Gewalttaten, der ausländischen Jugendbanden und einer sinkenden Hemmschwelle für Übergriffe, Diebstähle und Delikte jeglicher Art, muss an erster Stelle der Opferschutz stehen. Allzu viele Opfer fühlen sich nach wie vor alleingelassen und müssen neben den körperlichen Leiden oder Sachschäden auch die psychische Belastung bewältigen“, gibt Mair zu bedenken.
„Deshalb gilt es den Fokus auf die Opfer zu richten und in erster Linie ihnen die notwendigen Mittel und Unterstützungen zukommen zu lassen“, fordert Ulli Mair abschließend.