Unsere Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber und Ulli Mair haben für die heutige Behandlung des Landesgesetzentwurf Nr. 117/22 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2022-2024“ folgende drei Tagesordnungsanträge eingereicht: Am vergangenen Montag sprach sich eine knappe Mehrheit der SVP-Fraktion gegen die seit acht Jahren und zwei Landtagswahlen immer wieder versprochenen, aber bis heute nie umgesetzten Anpassung der Mindestpunktzahl für den Wohnungsneubau aus. Nachdem die Arbeitnehmervertreter der Volkspartei sich mit diesem Votum vor den Kopf gestoßen fühlen und der Druck vonseiten uns Freiheitlichen aber auch von Interessenvertretern wie dem Südtiroler Jugendring hoch bleiben, hat die SVP-Fraktionsvorsitzende Magdalena Amhof den Wunsch geäußert, die Abstimmung über die Anpassung der Punkte „rasch zu wiederholen“. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auf, die Mindestpunktzahl bei der Wohnbauförderung sowohl für den Kauf als auch für den Neubau einer Wohnung auf 20 Punkte festzulegen und zudem im Sinne der Nachhaltigkeit und des ressourcenschonenden Umgangs mit Grund und Boden den Betrag der Wohnbauförderung für sanierten und renovierten Wohnraum zu erhöhen, um somit auch den Anreiz für die Nutzung des leerstehenden Wohnraums zu erhöhen. Derzeit dürfen in Südtirol Solar- und Fotovoltaikpaneele auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden nicht errichtet werden. Dies ist gemäß Artikel 3 des Dekretes Nr. 13 des Landeshauptmanns vom 8. April 2020 verboten. Das bedeutet, dass die Besitzer der rund 5.000 Südtiroler Baudenkmäler sich samt und sonders nicht mit Eigenstrom oder Solarwärme versorgen und sich von vorneherein nicht an der energetischen Selbstversorgung beteiligen dürfen. Das derzeitige Pauschalverbot ist aufgrund der neuen, vielversprechenden technischen Möglichkeiten nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise sind moderne Solardachziegel eine optisch ansprechende und unauffällige Alternative zu herkömmlichen Modulen, die sie sich gut in die Architektur einfügen lassen, ohne den Denkmalwert des Gebäudes zu beeinträchtigen. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auf, das derzeitige absolute Verbot der Anbringung von Fotovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren auf denkmalgeschützten Gebäuden aufzuheben und stattdessen einer Einzelprüfung zu unterziehen. Sollte die Einzelfallprüfung zu einem negativen Ergebnis kommen, müssen den Besitzern von privaten Wohngebäuden unter Denkmalschutz entsprechende Ersatzflächen gewährt werden. Seit Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes fordern wir, dass in Südtirol die nachträgliche Errichtung von Wintergärten erleichtert wird. Eine verglaste Terrasse oder ein geschlossener Balkon sind aus Energie- und Umweltgründen zu befürworten und sind ein zusätzlicher Raum, den viele Südtiroler und besonders Familien angesichts der extrem hohen Wohnungspreise ganz dringend nötig haben. Spätestens jetzt, wonach aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Energieeinsparung mit Artikel 33, quater des jüngsten Staatsdekrets die Verglasung von Balkonen und Terrassen erleichtert und ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde verglast werden können, muss Südtirol nachbessern und zumindest private Wohngebäude erlauben. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die im Staatsdekret angeführten Erleichterungen für die Verglasung von Balkonen und Terrassen auch auf dem Südtiroler Landesgebiet möglich wird. Was von Trient bis Sizilien erlaubt ist, muss auch für Südtirol gelten.Anpassung der Mindestpunktezahl für die Wohnbauförderung
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Leistbares Wohnen, Fotovoltaik bei Denkmalschutz und Wintergärten: F-Anträge zur Haushaltsänderung
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