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3.333,33 Euro Strafe wegen angeblich diskriminierender Stellenanzeige

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3.333,33 Euro Strafe wegen angeblich diskriminierender Stellenanzeige

Haben unsere Landesämter wirklich nichts Besseres zu tun als die arbeitende Bevölkerung zu gängeln?

„Wir suchen Mitarbeiter und Geometer fürs Büro“. Weil er diese simple Stellenanzeige für seinen Betrieb geschalten hat, soll ein Burggräfler Handwerker nun 3.333,33 Euro Strafe wegen „Geschlechterdiskriminierung“ zahlen.

Obmann Andreas Leiter Reber: „Laut dem Arbeitsinspektorat des Landes habe der Unternehmer damit gegen die gesetzlich verpflichtende Gleichstellung von Mann und Frau verstoßen. Die eifrige Landesbeamte, die dieses „Vergehen“ im Internet entdeckt und sogleich das Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, ist in Südtirol keine Unbekannte. Bereits mehrmals hat sie sich für die Grünen-Verdi-Vёrc für ein politisches Mandat im Südtiroler Landtag und für das Bürgermeisteramt von Bozen beworben.

Bevor es soweit kommt, fordere ich Landesrat Achammer auf, diesen Irrsinn einzustellen, die Strafe umgehend zu annullieren und das Arbeitsinspektorat anzuhalten seine Energien auf die wahren Missstände und Probleme in der Südtiroler Arbeitswelt zu lenken und unseren Arbeitnehmern wie Arbeitgebern konstruktiv zur Seite zu stehen.

Die Ahndung dieser Stellenanzeige geht für mich ohnehin völlig an der Debatte um die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Arbeitswelt vorbei. Diese spielt sich in ganz anderen Bereichen ab: Für dieselbe Arbeit müssen dieselben Gehälter bezahlt werden, die Chancengleichheit muss verbessert werden, Elternzeiten anerkannt und auch die damit verbundene Wahl von Teilzeitstellen ausgeglichen werden.

Frauen und Männer sollen möglichst dieselbe Freiheit haben ihr Leben so gestalten zu können, wie sie es für richtig halten. Solange die biologische Natur des Menschen vorsieht, dass Mann und Frau nur gemeinsam Nachwuchs zeugen, aber nur Frauen schwanger werden und Kinder gebären können, solange wird ein Unterschied bestehen bestehen bleiben, der sich auch auf das Berufsleben auswirken wird.

Wenn Freiheit hoffentlich bedeutet, dass jede Frau und jeder Mann jedwede Ausbildung machen darf und jeden Beruf erlernen darf, den er oder sie möchte, von der Baggerfahrerin bis zum Geburtshelfer, dann muss Freiheit aber auch bedeuten, dass es privaten Arbeitgebern freistehen muss ob und wie viele Männer und Frauen sie in ihrem Betrieb anstellen und bezahlen möchten.

Wenn eine Hotelierin gezielt einen männlichen Hausmeister sucht, ein Metzger aus irgendwelchen Gründen Wert darauf legt, dass seine Schlächter männlich sind oder eine Tochter eine Frau als Haushälterin für ihren alten Vater sucht oder eben umgekehrt, dann darf dies keine Straftat sein.“

Burggrafenamt, Genderideologie, Landesverwaltung, Wirtschaft
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