Direkter Demokratie eine Chance geben
Am nächsten Sonntag, den 29. Mai, haben die Südtiroler bei der bestätigenden Landesvolksabstimmung die Möglichkeit, sich mit einem klaren NEIN gegen die Beschneidung des Gesetzes zur Direkten Demokratie auszusprechen.
Das erst 2018 verabschiedete Gesetz ist das Ergebnis eines jahrelangen partizipativen und parteiübergreifenden Prozesses mit dem Ziel, neue Instrumente der direkten Beteiligung zu schaffen und den Bürgern mehr Mitbestimmung bei wichtigen politischen Entscheidungen zu ermöglichen.
Nur kurze Zeit nach Verabschiedung stellte sich heraus, dass die Mehrheitsparteien SVP und Lega mit dem von ihnen mitgetragenen Gesetz für mehr Bürgerbeteiligung plötzlich nicht mehr einverstanden sind und schon bald darauf wurde der erste Versuch unternommen, es wieder abzuschaffen. Nach mehreren Anläufen wurden schließlich im Juni 2021 mit dem sogenannten „Noggler Gesetz“ wesentliche Teile der 2018 eingeführten direktdemokratischen Instrumente wieder abgeschafft bzw. stark beschnitten.
Um diese rückwirkende Beschneidung von langwierig und zäh ausgehandelten Mitbestimmungsrechten zu verhindern, haben die Vertreter der „Initiative für mehr Demokratie“ im Sommer vergangenen Jahres auf Grundlage des Autonomiestatutes eine Unterschriftensammlung gestartet, um eine Volksabstimmung zur Rückgängigmachung des „Noggler-Gesetzes“ einzuleiten – mit Erfolg!
Mit einem NEIN bei der Volksabstimmung sorgst Du dafür, dass…
- das bestätigende Referendum zu Landesgesetzen nicht wieder abgeschafft wird…
…und damit das im Gesetz für Direkte Demokratie vorgesehene Instrument, welches Bürgern die Möglichkeit gibt, ein bestätigendes Referendum über Landesgesetze zu beantragen, die nicht mit einer 2/3-Mehrheit im Landtag genehmigt wurden, erhalten bleibt.
- der Bürgerrat unabhängig bleibt…
…indem er weiterhin von 300 Bürgern eingesetzt werden kann und das Büro für politische Bildung für dessen Abwicklung zuständig ist – nicht das Landtagspräsidium – in welchem fast ausschließlich Regierungsvertreter sitzen.
- das Büro für politische Bildung unabhängig und überparteilich bleibt…
…und nicht dem von der Mehrheit dominierten Landtagspräsidium unterstellt wird, sondern wie im Gesetz von 2018 vorgesehen beim Landtag angesiedelt ist und über einen Verwaltungsrat und wissenschaftlichen Beirat verfügt, die Meinungsvielfalt und Pluralismus garantieren.
- die Informationen zu Volksabstimmungen ausgewogen sind…
…,indem die Broschüren für die Bürger auch künftig vom Büro für politische Bildung ausgearbeitet werden und nicht von einem vom Präsidium des Landtages eingesetzten Redaktionsteam, in dem die Opposition klar in der Minderheit ist.
Wir Freiheitlichen betrachten die verschiedenen Formen der direkten Bürgerbeteiligung zwar nicht als Ersatz, aber sehr wohl als wertvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie, da sie ein wichtiges Korrektiv derselben darstellen.
Wir rufen Dich daher dazu auf, am 29. Mai von Deinem Wahlrecht Gebrauch zu machen und mit Deiner Stimme der versuchten Beschneidung dieser direktdemokratischen Instrumente eine klare Absage zu erteilen.
Die Wahlämter in Deiner Gemeinde sind von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Um wählen zu können, musst Du einen gültigen Wahlausweis sowie Deinen Personalausweis vorlegen. Ein Beteiligungsquorum gibt es nicht, weshalb die einfache Mehrheit der Abstimmenden über das Ergebnis entscheidet.
Auf der vom Landtag eingerichteten Webseite findest Du alle relevanten Informationen auf einen Blick.