Krankenhausbetten müssen dem Bedarf entsprechen
Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair setzte sich mittels einer Landtagsanfrage mit der Reduzierung der Krankenhausbetten in Südtirol auseinander.
„Der Bettenabbau im Südtiroler Sanitätswesen ist vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen, die gesetzlicher und wissenschaftlicher Natur sind“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest. „Zum einen hat das Gesetzesdekret Nr. 95/2012 den Richtwert von 3,7 Krankenhausbetten pro 1.000 Einwohner definiert und zum anderen ist die Reduzierung auch infolge des medizinischen Fortschrittes möglich geworden“, entnehmen die Freiheitlichen aus der vorliegenden Antwort des Landeshauptmannes.
„Die Erfolge des wissenschaftlichen Fortschrittes, die eine Reduzierung der stationären Aufenthalte ermöglicht haben, stehen außer Frage. Die römischen Vorgaben gehören jedoch auf den Prüfstand. Um Südtirols Bürgern ein effizientes und leistungsstarkes Gesundheitswesen anbieten zu können sind die primären Zuständigkeiten in allen Bereichen, die das Gesundheitswesen betreffen von Rom einzufordern. Deshalb fordern wir eine zeitgemäße Gesundheitspolitik, um auch für die Zukunft eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherstellen zu können. Das öffentliche Gesundheitswesen muss den Bürgern zur bestmöglichen medizinischen Vorsorge, Versorgung und Pflege dienen. Dazu zählt auch eine angemessene Anzahl von Krankenhausbetten, die den Bedarf decken können“, halten Ulli Mair und Andreas Leiter Reber fest.
„In den letzten 20 Jahren wurden die Krankenhausbetten von insgesamt 2.753 im Jahr 2000 auf 1.956 im Pandemiejahr 2020 reduziert. So standen je 1.000 Einwohner im Jahr 2020 insgesamt 3,7 Betten (3,0 in den öffentlichen Krankenhäusern, 0,7 in den privaten Einrichtungen) zur Verfügung, während es im Jahr 2000 noch insgesamt 6,0 Betten (5,0 in den öffentlichen Krankenhäusern, 1,0 in den privaten Einrichtungen) je 1.000 Einwohner waren. Der Reduzierung der Krankenhausbetten steht im gleichen Zeitraum ein Bevölkerungswachstum von 465.264 Bürger im Jahr 2000 auf 504.643 Bürger im Jahr 2020 gegenüber“, führen die Freiheitlichen aus und verweisen auf die entsprechenden Daten des Landesstatistikamtes.
„Dort, wo eine Reduzierung der bisherigen Bettenanzahl Sinn macht, ist dies auch durchzuführen. Die Maßnahmen dürfen jedoch nicht zulasten der Patienten gehen, sodass bei Bedarf auch die notwendige Bettenanzahl gewährleistet werden muss“, unterstreichen die Freiheitlichen. „Wir setzten uns primär für Einsparungen durch Umstrukturierung und Kürzungen im aufgeblähten Verwaltungsapparat des Südtirolers Sanitätsbetriebes ein. Die Verwaltung und Organisation im Gesundheitswesen hat nach den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen, damit Gesundheitsausgaben den Menschen zugutekommen. Zentralste Aufgabe des Gesundheitswesens ist die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen durch Ärzte und Pflegekräfte. Ärzte und Pflegekräfte müssen im Gesundheitswesen mitentscheiden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht, denn es geht um das Wohl unserer Landsleute“, so die Freiheitlichen abschließend.