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Senkung der Mehrwertsteuer auf Treibstoffe ist zu wenig

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Senkung der Mehrwertsteuer auf Treibstoffe ist zu wenig

Alle Möglichkeiten sind auszuschöpfen

Die Freiheitlichen sehen in der Ankündigung der italienischen Regierung, die Mehrwertsteuer auf Treibstoffe senken zu wollen, nur eine halbherzige Maßnahme, die zu keiner grundsätzlichen Entlastung der Bürger führt. Stattdessen müsse auch auf Landesebene die Möglichkeit der Preisreduzierung auf das ganze Landesgebiet ausgeweitet werden.

„Den Bürgern der grenznahen Gemeinden in Südtirol wird aufgrund eines Landesgesetzes aus dem Jahr 2019 eine Preisreduzierung beim Verkauf von Dieselöl und Benzin zugestanden. Diese Preisreduzierung könnte auf das ganze Land ausgedehnt werden, um angesichts der Inflation und der explodierenden Treibstoffpreise entgegenzuhalten“, halten die Freiheitlichen in einer Aussendung einleitend fest.

Landtagsabgeordneter Andreas Leiter Reber

„Alle weiteren Instrumente, die Treibstoffpreise durch Steuersenkungen oder die Abschaffung der Akzisen erträglicher zu gestalten, hält Rom in Händen. Dennoch muss Südtirol alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bürgern ein Stück weit eine Entlastung in diesen schwierigen Zeiten zu ermöglichen und um die wirtschaftliche Erholung nach den Corona-Jahren nicht weiter zu gefährden“, betont Andreas Leiter Reber.

Landtagsabgeordnete Ulli Mair

„Die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer geht zu wenig weit und ist nur der Tropfen auf den heißen Stein. Die steigenden Lebenshaltungskosten, die besonders auch durch die Preissteigerungen bei den Gütern des täglichen Bedarfs zu Buche schlagen, belasten die Familien im Land. Deshalb gilt es als Landespolitik Verantwortung zu übernehmen und umgehend zu handeln“, unterstreicht Ulli Mair.

„Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, gerade jetzt den gesetzgeberischen Spielraum unseres Landes zu nutzen und die Möglichkeit zur Reduzierung der Treibstoffpreise auf dem ganzen Landesgebiet vorzunehmen“, halten die Freiheitlichen abschließend fest und verweisen auf den entsprechenden Beschlussantrag, der im Landtag hinterlegt wurde.

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