Antrag zum Ausbau der psychologischen Betreuung genehmigt
Der Landtag genehmigte heute einstimmig die Forderungen des freiheitlichen Beschlussantrages den großen Bedarf an psychologischer Betreuung in unserer Gesellschaft mit einem breiteren Angebot zu begegnen.
„Der Landtag beauftragte die Landesregierung zu prüfen, wie weit die Rückvergütung an Bürgerinnen und Bürger für die psychologische Betreuung durch private Praxen und Psychologen im Rahmen des Landesgesundheitsdienstes geleistet werden kann“, erklärt die Erstunterzeichnerin des Antrages, Ulli Mair, in einer Aussendung einleitend. „Darüber hinaus soll eine Rückvergütung für die psychologische Betreuung durch private Praxen und Psychologen begünstigten Bürgerinnen und Bürgern möglichst unabhängig von ihrem Einkommen zur Verfügung gestellt werden“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete fest.
„Zudem sollen auf Basis der Ergebnisse aus der bevorstehenden Anhörung im 4. Gesetzgebungsausschuss zu diesem Thema weitere Maßnahmen abgeleitet werden“, so Mair. „Durch die massiv gestiegene Nachfrage nach psychologischer Betreuung kann der Psychologische Dienst des Sanitätsbetriebes derzeit kein ausreichendes Angebot bereitstellen“, erklären die Freiheitlichen den Beweggrund für diesen Beschlussantrag.
„Die Inanspruchnahme eines privat praktizierenden Psychologen ist für viele Patienten jedoch eine oft unüberwindbare finanzielle Hürde. Deshalb braucht es dringend pragmatische Lösungen, um ein für alle Patienten leistbares und niederschwellig zugängliches Angebot zu schaffen“, betont Ulli Mair.
„Nachdem sich der Landtag im Herbst 2019 mit breiter Mehrheit für unsere Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Privatmedizin und damit zum Ausbau der Rückvergütung von privaten Gesundheitsleistungen ausgesprochen hat, ergänzt dieser freiheitliche Antrag diese Stoßrichtung“, hält der freiheitliche Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber abschließend fest.