Bei Projekten im Rahmen von von öffentlich-privaten Partnerschaften, auch PPP-Projekte genannt, findet eine Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand statt. Seit mehreren Jahren werden auch in Südtirol von einigen Unternehmen millionenschwere PPP-Projekte beim Land eingereicht.
Letzthin haben solche Projekte immer wieder für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt, unter anderem deshalb, weil auffallend oft dieselben Proponenten Projekte eingereicht haben und diesen oft dieselben Berater zur Seite standen.
Am 8. Februar fasste die Landesregierung einen Beschluss, mit welchem sie das Verfahren für die Vorlage und Bewertung von Vorschlägen für PPP-Projekte überarbeiten möchte. Ziel der darin festgelegten neuen Richtlinien für die Verfahrensabwicklung sei es, endlich für mehr Transparenz zu sorgen.
Absolute Transparenz, eine profunde Analyse und Kosten-Nutzen-Rechnung sind die Voraussetzung für die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen und die Finanzierung der Projekte. In diesem Lichte sind viele der nun im Beschluss angeführten Regeln und klarer definierten Abläufe auch zu begrüßen.
Ob dieses verlautbarte Ansinnen aber auch auf Artikel 3 des Beschlusses zutrifft erscheint jedoch sehr fraglich. Dieser trägt den Titel „Verpflichtung zur Nicht-Veröffentlichung“ und verpflichtet die Proponenten von PPP-Projekten, bis zur Genehmigung der Ausschreibung des Projekts durch die Landesregierung keine Informationen zum Projekt preiszugeben – bei Zuwiderhandlung wird der Proponent ausgeschlossen.
Unser Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber hat eine Anfrage an das Amt für Rechts- und Gesetzgebungsangelegenheiten gerichtet um unter anderem zu erfahren, inwieweit Artikel 3 der neuen PPP-Richtlinien mit der Auskunftspflicht der öffentlichen Verwaltung vereinbar ist und wie sehr die Transparenzbestimmungen bei der Abwicklung von Projekten beeinflusst werden. Es bleibt zu befürchten, dass mit diesem Artikel auch die Informationspflicht der Landesregierung ausgehebelt bzw. das Recht auf Einsichtnahme verhindert werden soll. Die Öffentlichkeit droht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Anfrage von L. Abg. Andreas Leiter Reber an das Rechtsamt des Landtags: