Milchzukäufe: Rom verpflichtet auch Milchhöfe ihre Daten offenzulegen
Mit Verwunderung nimmt der freiheitliche Parteiobmann und Abgeordnete zur Kenntnis, dass die Südtiroler Milchwirtschaft ihre Zukäufe aus Regionen bzw. Ländern außerhalb Südtirols nicht bekannt geben will und die Landesregierung darüber in Unkenntnis lässt, wieviel Milch in Südtirol verarbeitet wird. Spätestens mit dem jüngsten Gesetzesdekret verpflichtet Rom auch die Milchhöfe ihre Zukäufe offenzulegen.
Die Begründung seitens des Südtiroler Sennereiverbandes, dass ihm keine Norm bekannt wäre, welche ein „privates Unternehmen wie den Sennereiverband verpflichten würde, betriebsinterne Informationen und Daten an die öffentliche Verwaltung bzw. an die Legislative zu liefern“ ist für Leiter Reber umso erstaunlicher, da nach EU-Recht seit 2015 Erstankäufer von Rohmilch, also auch die Südtiroler Milchhöfe, verpflichtet sind, den zuständigen nationalen Behörden die Rohmilchmengen, die ihnen geliefert wurden, monatlich mitzuteilen.
Italien habe im selben Jahr bereits ein Dekret zur Herkunftsangabe der Milchzukäufe verabschiedet. Das jüngste italienische Gesetzesdekret vom 6. August 2021, welches am vergangenen 18. September in Kraft getreten ist, sehe die obligatorische Deklaration im Milchsektor und eine noch detailliertere Herkunftsangabe der Zukäufe ohnehin vor, so der freiheitliche Abgeordnete.
„Milchhöfe und Sennereien sind nunmehr verpflichtet, nicht nur die Zukäufe aus dem Ausland, sondern auch die von den einzelnen in Italien ansässigen Milcherzeugern direkt gelieferten Mengen an Rohmilch der öffentlichen Verwaltung zu übermitteln. Die Geheimniskrämerei über Südtirols Milchzukäufe muss spätestens jetzt beendet sein“, so Leiter Reber.
„Dieses Dekret ist eine Bestätigung unserer bisherigen Anfragen (siehe 1, 2, 3;), denn wie soll die öffentliche Hand die richtigen Weichen stellen und den Milchsektor und die Landwirtschaft gezielt unterstützen können, wenn sie nicht weiß, um welche Milchmengen es sich überhaupt handelt“, so Leiter Reber. Die Freiheitlichen sehen sich durch das Dekret bestätigt und der Südtiroler Sennereiverband müsse nun feststellen, dass Brüssel und Rom im Sinne der Verbraucher und öffentlichen Verwaltung ein völlig anderes Verständnis darüber habe, welche Daten für eine Landesverwaltung relevant und von öffentlichem Charakter seien.
„Der Sennereibverband hat noch im Juni behauptet, dass sich Landtagsanfragen „nur auf öffentlich relevante Themen bzw. von der öffentlichen Hand verantwortete Bereiche beziehen dürfen“ und Südtirols Milchwirtschaft habe daher keinerlei Grund bekanntzugeben, wie viel Milch nach Südtirol importiert werde. Zum Glück sehen dies nicht nur wir, sondern auch Rom und die Europäische Union völlig anders“, so Leiter Reber. Auch nach „Südtiroler Recht“ stellt sich doch eine ähnliche Frage: ist das Land Südtirol als Träger und Inhaber des Qualitätszeichens etwa nicht berechtigt Informationen zu beziehen, wenn nicht sogar verpflichtet solche einzuholen?