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Quarantänechaos: Südtirol fordert Rom auf, die Krankschreibung berufstätiger Eltern zu regeln

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Quarantänechaos: Südtirol fordert Rom auf, die Krankschreibung berufstätiger Eltern zu regeln

Der Südtiroler Landtag hat heute einen Begehrensantrag genehmigt, mit welchem Rom aufgefordert wird, umgehend dafür zu sorgen, dass Eltern ihren Anspruch auf Krankschreibung und Versicherung geltend machen können, wenn sie unter häusliche Quarantäne gestellt werden, weil sich ihre Kinder mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Der Antrag von Andreas Leiter Reber und Ulli Mair wurde von den beiden SVP-Arbeitnehmervertretern Magdalena Amhof und Helmut Renzler mitunterzeichnet und einstimmig verabschiedet. Zudem wird die Regierung Draghi aufgefordert, die derzeit immer noch fehlenden Gelder des nationalen Fürsorgeinstituts NISF/INPS bereitzustellen.

„Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 wurden seit Jahresbeginn rund 30.000 Südtiroler Beschäftigte unter häusliche Quarantäne gestellt. Für diese Form des angeordneten Krankenstandes hat der Staat bis jetzt jedoch keine Abdeckung durch das staatliche Fürsorgeinstitut NIFS/INPS vorgesehen. Nun droht jenen Arbeitnehmern, welche aufgrund der Quarantänemaßnahmen in den Krankenstand überstellt wurden, die vom Arbeitgeber vorgestreckten Beiträge zurückzuzahlen, da das Geld seitens des Staates für das NISF/INPS noch immer nicht bereitgestellt wurde und es fraglich ist, ob hier in naher Zukunft eine Lösung zu erwarten ist“, hält der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Andreas Leiter Reber, fest.

„Es handelt sich hierbei um einen untragbaren Zustand, der nicht hingenommen werden kann, zumal sich die Betroffenen in eine vom Staat angeordnete Quarantäne als Form des Krankenstandes begeben, um eine weitere Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern“, unterstreicht der freiheitliche Landtagsabgeordnete.

„Deshalb forderte der Landtag das römische Parlament auf, umgehend dafür zu sorgen, dass Staat und NISF/INPS ihren Aufgaben nachkommen und die Gelder für die betroffenen Arbeitnehmer freigeben. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, Eltern im Falle einer angeordneten Quarantänestellung, die auf eine Infektion ihrer Kinder mit dem SARS-CoV-2-Virus zurückzuführen ist, ihre Ansprüche auf eine Krankschreibung und Versicherung durch das Fürsorgeinstitut geltend machen und mit einer außerordentlichen Elternzeit rechnen können“, so Leiter Reber.

„Einmal mehr zeigt sich, von welch zentraler Bedeutung ein lokales und autonom verwaltetes Fürsorgeinstitut für Südtirol wäre. Die autonomiepolitischen Bestrebungen zur Übernahme der Zuständigkeit im Für- und Vorsorgebereich müssen dringend intensiviert werden“, gibt Andreas Leiter Reber abschließend zu bedenken.

Andreas Leiter Reber, Coronakrise, Soziales
Von Nicht-EU-Bürgern muss jetzt mehr verlangt werden
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