In den Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern müssen die Bürgermeister- und Gemeinderatskandidaten laut dem Gesetz vom 9. Jänner 2019, Nr. 3 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung sowie in Sachen Verjährung der Verbrechen und in Sachen Transparenz der Parteien und der politischen Bewegungen“ auf der eigenen Internetseite den Lebenslaufs und den vom Strafregisteramt ausgestellten Strafregisterauszug, veröffentlichen.
Meran