Löhne müssen Lebenshaltungskosten gerecht werden
Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair reagiert auf die jüngste Erhebung des Arbeitsförderungsinstituts (AFI) zu den stagnierenden Löhnen und den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol.
„Die Politik kann nicht die Höhe der Löhne vorgeben, aber sehr wohl kann sie die Rahmenbedingungen verbessern, damit das Leben in Südtirol leistbarer wird“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Stellungnahme fest. „Gemäß der Erhebung liegt der durchschnittliche Bruttolohn eines Arbeitnehmers in Südtirol nur etwa 9 Prozent über dem staatlichen Durchschnitt, wobei die Lebenshaltungskosten um etwa 25 Prozent höher sind als im restlichen Staatsgebiet. Mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer bestätigen, dass Löhne und Lebenshaltungskosten in Südtirol nicht übereinstimmen“, entnimmt Mair aus der AFI-Erhebung.
„Wir Freiheitliche haben eine Reihe von Vorschlägen vorgebracht, die von der ausnahmslosen Streichung des IRPEF-Zuschlages in allen Gemeinden bis zur Finanzhoheit reichen“, so Mair. „Insbesondere bräuchte das Land die autonome Zuständigkeit im Bereich der Kollektivverträge, damit diese im Lichte der tatsächlichen Verhältnisse in Südtirol angeglichen werden können. Hierbei müsste auf autonomer Grundlage der rechtliche Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen sich die Verhandlungspartner bewegen können“, so Mair.
„Das Ungleichgewicht zwischen Löhnen und Lebenshaltungskosten führt zu einer verstärkten Abwanderung von Fachkräften. In vielen privaten und öffentlichen Bereichen ist das Fehlen von Akademikern, Handwerkern oder Ärzten und Pflegern kaum mehr zu übersehen. Es gilt endlich konkrete Schritte zu setzen und die Finanzhoheit in Südtirol anzustreben“, gibt Mair zu bedenken.
„Insbesondere sind die SVP-Arbeitnehmer in die Pflicht zu nehmen, die auf ihre Ankündigungen Taten folgen lassen sollten. Eine breite politische Unterstützung für unsere freiheitlichen Anträge, die im Landtag eingebracht wurden, wäre ein wichtiger Schritt hierzu“, so Ulli Mair abschließend.