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Verbesserung bei der Arztwahl für Familienangehörige

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Verbesserung bei der Arztwahl für Familienangehörige

Obergrenze von 1.575 ansässige Patienten pro Hausarzt wird flexibler

Allgemein praktizierende Ärzte dürfen höchstens 1.575 ansässige eingeschriebene Patienten betreuen. Hinzu kommen weitere 225 Plätze, die für nichtansässig Eingeschriebene, worunter sich vorwiegend Nicht-EU-Bürger befinden, vorbehalten sind. Seit Juni 2020 können diese 225 Patientenplätze, welche die Ärzte für Allgemeinmedizin ausschließlich nichtansässigen Patienten vorbehalten mussten, auch von Familienangehörigen in Anspruch genommen werden, die bisher beim Erreichen der Obergrenze von 1.575 Patienten nicht mehr berücksichtigt werden konnten.  

L. Abg. Ulli Mair

„Wir Freiheitliche haben seit langem beanstandet, dass die Hausärzte, sobald sie die Grenze von 1.575 ansässigen Patienten in Südtirol erreicht hatten, nur mehr für nichtansässige Patienten, die vorwiegend aus dem Ausland stammen, die restlichen 225 freien Plätze vorsehen durften. Erfahrungsgemäß waren bei der Arztwahl die 1.575 Plätze schnell vergeben und die restlichen Plätze bis zum Erreichen der Obergrenze von 1.800 möglichen Patienten noch offen. Somit hatten die nichtansässigen Patienten eine weitaus größere Auswahl bei der Arztwahl als die ansässigen Einheimischen“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest.

„Es gilt hervorzuheben, dass im Juni 2020 der Artikel 6, Absatz 2 des Landeszusatzvertrages der Ärzte für Allgemeinmedizin abgeändert bzw. integriert wurde, damit die Arztwahl für Familienangehörige auch über die 1.575 Patienten hinaus bis zur Erreichung der Höchstgrenze von 1.800 im Sprengel direkt durchgeführt werden kann“, zitiert Ulli Mair aus der vorliegenden Antwort auf ihre Anfrage. „Damit sind viele freie Plätze nicht mehr ausschließlich den nichtansässigen Patienten vorbehalten. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sowohl eine bessere Auslastung der Höchstgrenze von maximal 1.800 Patienten pro Hausarzt zu erzielen und den Herausforderungen des allgemeinen Ärztemangels zu begegnen“, so Ulli Mair.

„Die Abänderung des Landeszusatzvertrages der Ärzte für Allgemeinmedizin ist von besonderer Bedeutung für die unterschiedlichen Sprengel, wo bereits heute die freien Stellen fast ausgereizt sind. So sind beispielsweise derzeit im Sprengel Gadertal keine freien Plätze mehr für ansässige Patienten vorhanden, aber die 473 freien Plätze, die bisher nur von nichtansässigen Patienten genutzt werden konnten, stehen nun auch den Familienangehörigen der ansässigen Patienten zur Verfügung. Dies stellt für die Familien eine Verbesserung bei der Arztwahl dar“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair abschließend fest.

Familie, Gadertal, Gesundheit, Soziales, Ulli Mair
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