Agieren statt Chaos!
Freiheitliche stellen Lösungen für Arbeit und Wirtschaft vor und fordern bürgerliche Grundrechte ein
Mit dem Krisenmanagement der Landesregierung hart ins Gericht gehen die Freiheitlichen. Im Rahmen einer Pressekonferenz hat heute die versammelte Parteispitze ihre Lösungen und Forderungen für Wirtschaft und Arbeit präsentiert. Sie wollen Arbeitnehmern mit einer umgehenden Verlängerung der Lohnausgleichskasse helfen, Corona-geschädigte Betriebe mit einem Pauschalbeitrag auf den bisherigen Umsatz stützen und fordern Menschlichkeit für Angehörige von Palliativpatienten sowie die Rücknahme der Ausgangssperre ein.
„Mit unausgereiften Pandemiemaßnahmen und einer chaotischen Kommunikation habe die Landesregierung ihre völlige Überforderung bewiesen und gezeigt, dass sie nicht in der Lage sei, Südtirol verantwortungsvoll durch diese Krise zu führen. Jetzt müssen wenigstens die Auswirkunken für Betriebe, Arbeitnehmer und berufstätige Eltern schnell abgefedert werden“, so Parteichef Andreas Leiter Reber. Das derzeitige Chaos kann und muss kritisiert werden, doch diese Diskussion bringt uns nicht weiter, wir müssen jetzt retten was zu retten ist und die Situation der Menschen so gut es geht verbessern.“
„Für Arbeitnehmer, deren Anstellung oder derzeitige Tätigkeit jetzt oder in den nächsten Wochen von den COVID-Maßnahmen betroffenen sein wird, muss das lokale Rahmenabkommen für den Lohnausgleich COVID-19, welches zwischen dem Land Südtirol und den Sozialpartnern geschlossen und am 10. Juni 2020 verlängert wurde, unverzüglich verlängert und erhöht werden. Dabei muss auch die Möglichkeit der Kumulation von einzelnen Tagen und Wochen des Lohnausgleichs in das Rahmenabkommen aufgenommen werden. Für unsere Unternehmen und Betriebe, welche aufgrund der staatlichen oder der Landesanordnung ihre Tätigkeit einstellen müssen, schlagen wir eine Beitragspauschale in Form eines Sofortbeitrags von mindestens 75 Prozent des Umsatzes im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 vor. So können Fixkosten bestritten und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Etwaige Staatsbeiträge und Förderungen sind innerhalb dieses Beitrags zu verrechnen. Den Betroffenen soll damit einfach und unbürokratisch geholfen werden“, erläutert Leiter Reber.
„Schulen und Kinderbetreuungsstätten müssen weiterhin offenbleiben! Zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, aber auch um berufstätige Eltern und vor allem Alleinerziehende nicht erneut in eine untragbare Situation zu bringen. In den derzeit vom Lockdown betroffenen Gemeinden haben Eltern keinen Anspruch auf die Sonderelternzeit. Sollte die Landesregierung beim Verhängen lokaler Lockdowns für einzelne Gemeinden nicht von ihrer Position der Schließung von Schulschließungen Abstand nehmen, muss den Eltern zumindest die Inanspruchnahme der staatlichen Sonderelternzeit möglich gemacht werden. Hierzu hätten schon längst die notwendigen Verhandlungen geführt und alle verwaltungstechnischen Maßnahmen getroffen werden, um die staatliche Regelung zur Sonderelternzeit bei nationalen Lockdowns auch bei den lokalen Lockdowns durch die Landesregierung übernehmen zu können“, betont der Parteiobmann.
Die Freiheitlichen fordern auch eine Zurücknahme der derzeit geltenden Ausgangssperre: „In Anbetracht der bereits geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Schutzmaßnahmen, welche den Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts einschränken, ist eine Ausgangssperre in keiner Weise gerechtfertigt. Sich zu jeder Uhrzeit frei bewegen zu können, ist einer der Grundsätze unserer bürgerlichen Freiheitsrechte. Paare, die nicht in derselben Wohnung leben, müssen das uneingeschränkte Recht haben sich auch nach 22.00 Uhr zu sehen und das Haus zu verlassen, so wie auch jeder Südtiroler der nachts mit seinem Hund Gassi gehen will“, so Leiter Reber.
Das Gebot der Menschlichkeit sei auch in Krisensituationen zu wahren, betonen die Freiheitlichen und fordern eine Lockerung der Isolation für sterbende Menschen: „Aufgrund der verordneten Schutzmaßnahmen mussten bereits viel zu viele Südtiroler in den Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen allein und isoliert sterben. Familien und enge Freunde können ihre sterbenden Angehörigen nicht begleiten und sich nicht von ihnen verabschieden. Diese menschlichen Tragödien dürfen von einer Gesellschaft, die sich auf soziale und christlich-humanistische Werte beruft, nicht toleriert werden. Wir sind die ersten, die einen Schutz der Risikogruppen begrüßen und für essentiell halten, doch es muss organisatorisch möglich gemacht werden, dass Angehörigen oder engsten Freunden, der Besuch von Palliativpatienten und Senioren mit begrenzter Lebenserwartung gewährt wird“, betont Andreas Leiter Reber. Er fordert die Landesregierung auf Verantwortung zu übernehmen und die Seniorenwohnheime organisatorisch zu unterstützen.
Unsere Lösungsvorschläge und Forderungen:
- Den Lohnausgleich Covid-19 beruhend auf das lokale Rahmenabkommen vom 31.März/01.April 2020, zwischen dem Land Südtirol und den Sozialpartnern, bereits verlängert am 10. Juni 2020, unverzüglich zu erhöhen und zu verlängern. Dabei muss auch die Möglichkeit der Kumulation von einzelnen Tagen und Wochen des Lohnausgleichs in das Rahmenabkommen aufgenommen werden.
- Unternehmen und Betrieben, welchen aufgrund der staatlichen oder der Landesanordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist, einen Sofortbeitrag von 75 Prozent des Umsatzes im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 zu gewähren. Dieser außerordentliche Beitrag wird mit den verschiedenen staatlichen Hilfen für denselben Zeitraum verrechnet.
- Die in der Dringlichkeitsmaßnahme 49 verordnete Ausgangssperre umgehend zurückzunehmen, da sie ein schwerer Eingriff in die bürgerliche Freiheit darstellt und in Anbetracht der bereits geltenden Schutzmaßnahmen und Empfehlungen keinerlei Beitrag für die Eindämmung der Pandemie darstellt.
- Angehörigen von Palliativpatienten und Menschen in Seniorenheimen mit weit fortgeschrittenen Erkrankungen und einer begrenzten Lebenserwartung den Besuch und die Begleitung zu gewähren.
- Die Schulen und Kinderbetreuungsstätten in jenen Gemeinden, für welche die Landesregierung über lokale Lockdowns verfügt hat, offen zu halten.
- Umgehend die notwendigen Verhandlungen zu führen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zu treffen, um die staatliche Regelung zur Sonderelternzeit für nationale Lockdowns, auch bei lokalen Lockdowns durch die Landesregierung zu ermöglichen.