Transparenz-Bestimmungen

Strafregisterauszüge und Lebensläufe der Gemeinderatskandidaten und Erklärung der Wahlkampfkosten

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In den Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern müssen die Bürgermeister- und Gemeinderatskandidaten laut dem Gesetz vom 9. Jänner 2019, Nr. 3 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung sowie in Sachen Verjährung der Verbrechen und in Sachen Transparenz der Parteien und der politischen Bewegungen“ auf der eigenen Internetseite den Lebenslaufs und den vom Strafregisteramt ausgestellten Strafregisterauszug, veröffentlichen.

Meran

Brixen

Brixen, Burggrafenamt, Eisacktal, Meran
Bericht Jahresbilanz 2019
Bericht Jahresbilanz 2020