GIS-Befreiung schafft erneut ungleiche Maßstäbe
Freiheitliche fordern Gleichbehandlung bei Corona-Hilfen
Der freiheitliche Landesparteiobmann Andreas Leiter Reber mahnt eine Gleichbehandlung der Südtiroler Unternehmen hinsichtlich der Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer an. Der entsprechende Beschluss der Landesregierung greift zu kurz und der angekündigte Gesetzesentwurf muss alle Wirtschaftsbetriebe beachten, um für Südtirols Neustart nach der Coronakrise eine stabile Basis zu schaffen.
„Abgesehen davon, dass die Gemeindeimmobiliensteuer GIS grundsätzlich auf den Prüfstand gehört, muss eine Befreiung allen von der Corona-Krise geschädigten Branchen gleichermaßen zu Gute kommen“, hält der freiheitliche Landesparteiobmann Andreas Leiter Reber in einer Aussendung eingangs fest.
„Italien befreit alle Tourismusbetriebe von 50 Prozent der GIS-Abgaben, die restliche Hälfte erlässt nun das Land Südtirol. Alle anderen Südtiroler Unternehmen, welche ebenso hart von der Corona-Krise getroffen wurden, können von einer völligen Befreiung nur träumen, denn ihnen werden vom Land maximal 50 Prozent der GIS-Gebühren erlassen. Die Entlastung unserer Unternehmen muss richtigerweise über das Steuersystem erfolgen, doch die Corona-Hilfen müssen für alle geschädigten Branchen gleich gewährt werden und vor allem bei jenen ankommen, die sie am dringendsten benötigen“, so Leiter Reber.
„Bereits bei den bisherigen Hilfsmaßnahmen habe es die Landesregierung nicht geschafft, differenzierte Hilfen zu gewährleisten und Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Viele Jungunternehmer, Saisonarbeiter und Familien sind auf der Strecke geblieben. Eine allgemeine Befreiung der GIS für geschädigte Unternehmen und Arbeitnehmer wäre richtig, doch die jüngste Maßnahme der Landesregierung schafft erneut ungleiche und einseitige Maßstäbe: Alle Tourismusbetriebe, ganz unabhängig davon, ob sie von der Wintersaison leben und keine massiven Verluste im März und April gehabt haben oder nicht, werden völlig von der GIS befreit. Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mitunter sehr stark getroffen wurden, haben weiterhin 50 Prozent der Gebühren zu bezahlen. Anscheinend hat die Landesregierung aus den Fehlern und Unzulänglichkeiten ihrer bisherigen Hilfsmaßnahmen nichts gelernt, und anstatt wenigstens jetzt umzudenken und die Voraussetzungen für eine treffsichere und gerechte Entlastung der Unternehmen zu schaffen, werden neue einseitige Maßnahmen erlassen“, ärgert sich Leiter Reber.
„Steuererleichterungen sind ein probates Mittel, um die negativen Auswirkungen der Krise zu mildern und die Konjunktur anzukurbeln. Aufgrund der fehlenden Steuerhoheit sind unsere Möglichkeiten äußerst eingeschränkt, gerade dieser enge Handlungsspielraum verpflichtet die Landesregierung Südtirols Bürger und geschädigte Unternehmen so gewissenhaft und gerecht wie möglich zu entlasten“, unterstreicht der freiheitliche Landtagsabgeordnete.