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Wo bleiben die außerordentlichen Lohnausgleichszahlungen?

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Wo bleiben die außerordentlichen Lohnausgleichszahlungen?

Seit Mitte März sind sehr viele Arbeitnehmer in Südtirol durch die Coronapandemie ohne Arbeit und somit im Lohnausgleich. Die Zahlungen für den ordentlichen Lohnausgleich sind zwar angelaufen, aber die Arbeitnehmer warten indessen immer noch auf das Geld des außerordentlichen Lohnausgleichs. Die Folge sind wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Die Landesregierung hat ein Abkommen mit den heimischen Banken abgeschlossen, um die Zeit bis zum Erhalt des Lohnausgleiches überbrücken zu können. Bis vor kurzem wurden von den Banken jedoch noch keine Überbrückungsgelder ausbezahlt, da nicht restlos geklärt war, ob eine Bestätigung des entsprechenden Antrages an das INPS oder eine einfache Erklärung des Arbeitgebers zum Lohnausgleich genügen würde. Hinzu gesellt sich ein weiteres Problem mit Betrieben, die keinem Solidaritätsfond oder einer anderen Ausgleichskasse beigetreten sind, da sie somit den Vorschuss auf den Lohnausgleich nicht an die Arbeitnehmer vorstrecken können. Die Betroffen sind deshalb von der Zahlungsbereitschaft der Banken und des INPS abhängig.

Die Landesregierung kündigte zwar stets einen unbürokratischen Lohnausgleich für alle betroffenen Arbeitnehmer an, doch bis heute haben jene, die sich im außerordentlichen Lohnausgleich befinden, nicht viel davon erfahren. Viele Versprechen abzugeben ist das eine, doch die Versprechen tatsächlich einzuhalten und umzusetzen ist das andere, das schlussendlich zählt. Deshalb ist die Landesregierung aufgefordert, das Versprochene einzuhalten, damit die ausstehenden Zahlungen an die Arbeitnehmer so bald wie möglich erfolgen.

Walter Frick

Bezirksobmann von Bozen Stadt und Land

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