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Landesgesetzentwurf zur Phase 2

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Landesgesetzentwurf zur Phase 2

Die Landesregierung hat am Donnerstag in einer Sondersitzung den Landesgesetzentwurf für die sogenannte „Phase 2“ genehmigt. Das Gesetz sieht einen klaren Zeitplan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen und damit zur Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeiten und Wiedereinführung der Bewegungsfreiheit vor. 

Der Vorschlag der Landesregierung wird kommende Woche zur Diskussion und Beschlussfassung an den Südtiroler Landtag weitergeleitet. Der Freiheitliche Fraktionssprecher Andreas Leiter Reber zeigt sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden darüber, dass die freiheitlichen Vorschläge zur Kinderbetreuung in den Gesetzesentwurf mit aufgenommen wurden. „Jetzt gilt es die Betreuung in allen Gemeinden zu garantieren. Dafür wird es zusätzliche Kräfte brauchen“, so Reber.

Hier die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurf im Überblick: 

-Ab Inkrafttreten des Gesetzes kann man sich im ganzen Landesgebiet frei bewegen, ohne Eigenerklärung. Dabei gelten aber die im Gesetz klar definierten Pflichten zur Einhaltung der Abstände sowie zum Mund-Nasen-Schutz.

-Alle Handelstätigkeiten sowie alle Produktionstätigkeiten in Industrie, Handwerk und Handel können mit Inkrafttreten des Gesetzes wieder aufgenommen werden; ab 11. Mai auch alle anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (Ausnahme: Beherbergungsbetriebe).

-Dienste an der Person (z.B. Schönheitspflege, Friseur) können ab 11. Mai wieder erfolgen.

-Die Gastronomie (Verabreichung von Speisen und Getränken) kann ab 11. Mai wieder arbeiten.

-Künstlerische und kulturelle Tätigkeiten (inklusive Öffnung der Museen und Bibliotheken) beginnen wieder am 11. Mai.

-Ab 25. Mai sollen auch die Beherbergungsbetriebe und touristischen Tätigkeiten ihren Betrieb wieder aufnehmen.

-Für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten gelten präzise Sicherheitsvorschriften, die peinlichst einzuhalten sind.

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