Das italienische Innenministerium hat am Donnerstagnachmittag (26. März 2020) die 4. Version der Corona-Eigenerklärung herausgegeben. Das Formular ist seit ab sofort gültig und für alle Bürger verpflichtend mitzuführen und muss im Falle einer Kontrolle durch die Polizeiorgane zum Zeitpunkt der Kontrolle ausgefüllt und vorgewiesen werden. Es dient zur Angabe der triftigen Gründe (Arbeitsgründe, gesundheitliche Gründe oder andere unaufschiebbare Notwendigkeiten), weshalb man den eigenen Wohnsitz verlassen hat.
Formulare zum Herunterladen:
-Eigenerklärung in deutscher Sprache im PDF-Format zum Herunterladen
-Eigenerklärung in italienischer Sprache im PDF-Format zum Herunterladen
Die neuste Version stellt eine Ergänzung dar und enthält einige Präzisierungen. Wer das Formular ausfüllt bestätigt, neben den staatlichen Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus auch die Bestimmungen der jeweiligen Region zu kennen in der er sich befindet. Weiterhin erklärt der Unterzeichner der Eigenerklärung, nicht an Covid-19 erkrankt und nicht in Quarantäne zu sein. Ein Zuwiderhandeln gilt ab sofort als Ordnungswidrigkeit (bisher Straftat) und hat eine Verwaltungsstrafe zur Folge.