Coronavirus: Vordruck für zugelassene Produktionstätigkeit zum Herunterladen
Ab dem morgigen Donnerstag (26. März) müssen Unternehmen, deren Tätigkeit nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung dient, ihren Betrieb einstellen (siehe Info-Beitrag).
Von der Schließung ausgenommen sind jene Unternehmen, welche die Lieferketten zu geöffneten Betrieben garantieren und auf diese Weise für die Bevölkerung notwendige Dienste aufrechterhalten sowie jene, die einen andauernden Produktionszyklus aufrecht erhalten müssen.
Die Landesregierung fordert die genannte Kategorie von Betrieben auf, eine Mitteilung an das Regierungskommissariat zu schicken (PEC-Adresse: gabinetto.comgovbz@pec.
Die Meldung an das Regierungskommissariat erfolgt mittels Vordruck, welcher untenstehend heruntergeladen werden kann: