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Coronavirus: Vordruck für zugelassene Produktionstätigkeit zum Herunterladen

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Ab morgen gilt Verordnung zum Stopp aller nicht lebensnotwendigen Produktionsaktivitäten

Coronavirus: Vordruck für zugelassene Produktionstätigkeit zum Herunterladen

Ab dem morgigen Donnerstag (26. März) müssen Unternehmen, deren Tätigkeit nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung dient, ihren Betrieb einstellen (siehe Info-Beitrag).

Von der Schließung ausgenommen sind jene Unternehmen, welche die Lieferketten zu geöffneten Betrieben garantieren und auf diese Weise für die Bevölkerung notwendige Dienste aufrechterhalten sowie jene, die einen andauernden Produktionszyklus aufrecht erhalten müssen.

Die Landesregierung fordert die genannte Kategorie von Betrieben auf, eine Mitteilung an das Regierungskommissariat zu schicken (PEC-Adresse: gabinetto.comgovbz@pec.interno.it), um die betriebliche Tätigkeit am Donnerstag weiterführen zu können.

Die Meldung an das Regierungskommissariat erfolgt mittels Vordruck, welcher untenstehend heruntergeladen werden kann:

-Vordruck in deutscher Sprache
-Vordruck in italienischer Sprache

Coronakrise, Wirtschaft
Anfrage | Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten des WOBI
Anfrage | Wahlpflicht- und Wahlfächer in Zeiten der Krise