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Informationen zu neuen Corona-Verordnungen

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Neues Gesetzesdekret zur Schließung der Produktionsaktivitäten

Informationen zu neuen Corona-Verordnungen

Die mit dem heutigen Tag (Montag, 23. März 2020) in Kraft getretene Verordnung zur Schließung der nicht lebenswichtigen industriellen und gewerblichen Produktionsaktivitäten bis zum 3. April ist mit massiven Einschränkungen verbunden und betrifft viele Südtiroler Betriebe. Wir haben für Dich die wichtigsten Informationen zum Gesetzesdekret in deutscher Sprache zusammengefasst: 
-Gesetzesdekret zur Schließung der Produktionsaktivitäten – Zusammenfassung in deutscher Sprache
-Gesetzesdekret zur Schließung der Produktionsaktivitäten – Original in italienischer Sprache

COVID-19 Virus

Eine seit dem heutigen Tag (Montag, 23. März 2020) gültige Notverordnung des italienischen Gesundheitsministeriums sieht eine weitere Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger vor: Die Aufenthaltsgemeinde darf, weder mit dem Privatfahrzeug – noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, verlassen werden. Als Ausnahmen gelten nach wie vor und ausschließlich der Weg zur Arbeit oder das Verlassen des Aufenthaltsortes aus gesundheitlichen Gründen.

Auf der Webseite des Landes sowie auf der Webseite der Handeskammer finden Sie sämtliche im Zusammenhang mit dem Coronavirus relavanten Verordnungen, Gesetzesdekrete, Dokumente und Formulare sowie sonstige Informationen und Neuigkeiten.

 

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