Das italienische Innenministerium hat erneut eine aktualisierte Version der Corona-Eigenerklärung herausgegeben. Das Formular ist seit dem heutigen Montag (23.03.2020) für alle verpflichtend mitzuführen und muss im Falle einer Kontrolle durch die Polizeiorgane zum Zeitpunkt der Kontrolle ausgefüllt und vorgewiesen werden. Das Formular dient zur Angabe der triftigen Gründe (Arbeitsgründe, gesundheitliche Gründe oder andere unaufschiebbare Notwendigkeiten), weshalb man den eigenen Wohnsitz verlassen hat.
Die Rückkehr nach Hause wird ab sofort nicht mehr als Grund anerkannt, unterwegs zu sein. Außerdem wurde die unbedingte Notwendigkeit einer Fahrt in eine andere Gemeinde als Grund wurde eingefügt.