Das italienische Innenministerium hat eine neue Eigenerklärung herausgegeben, welche ab dem heutigen Dienstag (17.03.2020) für alle verpflichtend mitzuführen ist und im Falle einer Kontrolle durch die Polizeiorgane zum Zeitpunkt der Kontrolle ausgefüllt und vorgewiesen werden muss. Das Formular dient zur Angabe der triftigen Gründe (Arbeitsgründe, gesundheitliche Gründe oder andere unaufschiebbare Notwendigkeiten), weshalb man den eigenen Wohnsitz verlassen hat.