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Eingabe beim Rechnungshof – Klärung einer möglichen Doppelfinanzierung des Flughafens

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Mögliche Doppelfinanzierung durch öffentliche Zuwendungen für nicht abgedeckte Investitionsabschreibungen?

Die freiheitliche Landtagsfraktion hat am Donnerstagvormittag eine Eingabe beim Rechnungshof hinterlegt. Die beiden Landtagsabgeordneten der Freiheitlichen, Andreas Leiter Reber und Ulli Mair, ersuchen in dieser gemeinsam mit den Mitunterzeichnern Paul Köllensperger, Brigitte Foppa, Sandro Repetto und Diego Nicolini den Rechnungshof um Überprüfung, ob es sich bei den jährlichen Zuwendungen seitens der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol für nicht abgedeckte Investitionsabschreibungen zugunsten der ABD Airport AG im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2018 um eine Doppelfinanzierung handelt. 

Der Freiheitliche Fraktionsvorsitzende, L. Abg. Andreas Leiter Reber schildert den Sachverhalt, der der Eingabe zugrunde liegt: „Mit der Umwandlung der Flughafenbetreibergesellschaft im Jahr 2010 in eine Inhouse-Gesellschaft garantierte die Autonome Provinz Bozen-Südtirol der ABD Airport AG einen ausgeglichenen Haushalt. Ein Dienstleistungsvertrag, der zwischen der ABD Airport AG und der Autonomen Provinz Bozen abgeschlossen wurde, verpflichtet die öffentliche Körperschaft zur kostendeckenden Führung des Flughafens, welche sich aus der Differenz der nicht zu erwirtschaftenden Gewinne ergab. Zu diesem Zweck flossen der ABD Airport AG im Rahmen des Dienstleistungsertrages im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2018 insgesamt öffentliche Mittel in der Höhe von 26.229.979 Euro zu. Im gleichen Zeitraum der Jahre 2010 bis 2018 wurde das Gesellschaftskapital auf insgesamt 44.170.000 Euro aufgestockt, welches auch für Investitionen genutzt wurde. Ebenso verbuchte in den Jahre 2010 bis 2018 die ABD Airport AG Abschreibungen für Investitionen in der Höhe von 11.960.481 Euro. Auf der Einnahmenseite wurden im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2018 hingegen 4.993.575 Euro verbucht.

Da die Abschreibungen in der Höhe von 11.960.481 Euro in der Bilanz der ABD Airport AG als Kosten angeführt sind, wurden diese mit Steuermitteln gedeckt, da auf der Einnahmenseite im besagten Zeitraum hierzu nur 4.993.575 Euro zur Verfügung standen. Das bedeutet, dass die Autonome Provinz Bozen-Südtirol im besagten Zeitraum deshalb weitere 6.966.906 Euro auf die ABD Airport AG übertragen hat, die sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen (4.993.575 Euro) und den Abschreibungen (11.960.481 Euro) ergaben. Damit wurden für diese Abschreibung erneut öffentliche Mittel aufgewandt, obwohl die der Abschreibung zugrundeliegenden Investitionen bereits zu 100 Prozent vonseiten der Autonomen Provinz-Südtirol durch die Kapitalerhöhung bezahlt worden waren. Die jährlichen Zuwendungen für nicht abgedeckte Investitionsabschreibungen wirken in diesem Lichte wie eine Doppelfinanzierung“, so Leiter Reber.

„Es stellt sich die Frage: Wozu hat das Land auf eigenes Geld verzichtet, um das Konto der ABD damit zu füllen? Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier gezielt versucht wurde, die ABD lukrativer für private Investoren zu machen, indem man über Jahre hinweg überschießend Geld in die Betreibergesellschaft gegeben hat. Um es metaphorisch auszudrücken: Im Hinblick auf den Verkauf des Flughafens wurde die Braut schöner gemacht, als sie tatsächlich ist“, so Leiter Reber.

Die Eingabe beim Rechnungshof soll Klarheit schaffen: „Der Rechnungshof als kontrollierendes Organ wird ersucht Erhebungen einzuleiten, ob der oben genannte Sachverhalt eine Doppelfinanzierung durch öffentliche Geldmittel darstellt und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol dadurch ein Schaden entstanden ist. Ich bedanke mich recht herzlich bei meinen Kollegen der Opposition, die unsere Eingabe mitunterstützt haben“, so Leiter Reber.

Eingabe betreffend die Abschreibungen der von der ABD Airport AG getätigten Investitionen

Zusammenfassung der Pressekonferenz

Aufzeichnung der Pressekonferenz

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