Der Tourismusverein von St. Christina in Gröden sprach sich letzthin für eine Obergrenze für den Durchzugsverkehr im Grödnertal aus. Die Kapazität der Straßen sei durch die vielen Tagestouristen, welche während der Hochsaison ins Tal strömen, deutlich überreizt. Der freiheitliche Bezirksobmann von Bozen Stadt & Land, Walter Frick, pflichtet den Touristikern bei und fordert beherzte Maßnahmen zur Einschränkung des touristischen Individualverkehrs.
„Die Verkehrsbelastung im Grödner- und im Gadertal ist durch den anhaltenden Anstieg der Gäste- und Übernachtungszahlen ein sich seit Jahren stetig zuspitzendes Problem, welches das Maß des Erträglichen zu überschreiten droht. Den negativen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen des Individualverkehrs im Tal sowie auf den Dolomitenpässen gehört im Sinne eines nachhaltigen Tourismus, bei dem Mensch und Natur im Mittelpunkt stehen, begegnet“, so Frick.
„Ziel muss es sein, durch den Ausbau von alternativen, öffentlichen Verkehrsmitteln Lärm und Emissionen zu senken und damit den Gästen weiterhin ein nachhaltiges Bergerlebnis bieten zu können. Bisher waren die Schritte, die die Verantwortungsträger dahingehend setzten, sehr zögerlich. Nach einer im Sommer 2017 durchgeführten Testphase, bei welcher das Sellajoch an einem Tag pro Woche für motorisierten Verkehr gänzlich gesperrt wurde, setzte man mit dem Aktionsprogramm „Dolomitivives“ im Sommer 2018 auf die Karte Verkehrsbeschränkung. Dieses weitere Experiment sollte laut dem ehemaligen Landesrat Theiner dazu beitragen, 2019 zu einer „endgültigen Lösung“ für nachhaltige Mobilität zu finden. Auf diese wartet man bis dato vergebens“, so der Freiheitliche.
„Wir Freiheitliche fordern eine entschiedene Ausweitung der Fahrbeschränkungen. Ein sinnvoller Vorschlag wäre zum Beispiel ein Zeitfenster für Fahrverbote von Juli bis Mitte September sowie rund um die Weihnachtszeit. Ausnahmen sollten für öffentliche Nahverkehrsmittel und umweltfreundliche Autos mit Wasserstoffantrieb sowie Fahrräder gelten. Selbstverständlich von der Regelung ausgenommen sind Anrainer, Lieferanten sowie Hotelgäste, die vor Ort einquartiert sind“, so Frick