Freiheitlicher Tagesordnungsantrag zum Nachtragshaushalt genehmigt
Der freiheitliche Landtagsabgeordnete und Obmann Andreas Leiter Reber verweist in einer Aussendung auf die positive Aufnahme des freiheitlichen Tagesordnungsantrages zur Schaffung einer handlungsstarken Sprachstelle in den Nachtragshaushalt.
„Die derzeitige Beschwerdestelle hat eher den bescheidenen Charakter einer Vermittlungs- und Beratungsstelle, welche keinerlei Befugnisse hat. Der heute genehmigte Antrag sieht den Ausbau zu einer effizienten und vollständigen Sprachstelle aus und legt ihre künftigen Kompetenzen und Aufgaben detailliert fest. Südtirol erhält somit endlich eine proaktive Ombudsstelle die unserer Autonomie und dem damit verbundenen Recht auf Verwendung der Muttersprache gerecht wird.“ so der freiheitliche Parteichef.
Die Mehrheit im Landtag verpflichtete heute die Landesregierung die neue Sprachstelle mit folgenden Aufgaben zu betrauen und die entsprechende Finanzierung und Ausstattung sicherzustellen:
- Die derzeit bestehende Beschwerdestelle „Verletzungen der Bestimmungen über den Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung“ in eine vollständige Sprachstelle umzuwandeln und unter anderem mit folgenden Aufgaben zu betrauen:
a) Proaktive Kontrolle und Sensibilisierung der öffentlichen Ämter, Körperschaften und Konzessionsnehmer auf die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen im Sinne des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 und anderer Gesetze, die die Sprachrechte betreffen;b)Hilfe- und Beratungsstelle für Ämter, öffentliche Körperschaften, Konzessionsnehmer und Privatunternehmen in Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Zwei- und Dreisprachigkeit und darüber hinaus;
c)Ombudsstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Sprachrechte verletzt sehen, auch zum Zweck der Ahndung in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Stellen;
d) Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowohl für die Gesamtbevölkerung als auch für einzelne Interessensgruppen (Privatfirmen, Berufskammern, Vereine, Verbände usw.);
e) Erfahrungsaustausch mit den Sprach- und Ombudsstellen anderer mehrsprachiger Gebiete;
f) Den Fachwortschatz (“Bistro”) in den Südtiroler Amtssprachen in Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck und Bozen sowie mit der Eurac auf dem neuesten Stand halten, auf eine korrekte Implementierung achten und dementsprechende Empfehlungen zu veröffentlichen;
g) Regelmäßige Ausarbeitung und Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten und einschlägigen Erhebungen zur Sprachsituation (z. B. in Zusammenarbeit mit dem ASTAT).
- Die Sprachstelle mit entsprechendem Personal und finanziellen Mitteln auszustatten.
- In Bälde die Zuständigkeit für die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen im Sinne des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 einzufordern und an den Landeshauptmann zu übertragen.
„Derzeit liegt die Kompetenz zur Ahndung von Verstößen gegen das Sprachgleichstellungsdekret beim Regierungskommissariat. Die Summe an Sanktionen der letzten Jahre war verschwindend klein und betraf in den allermeisten Fällen ausschließlich Verstöße gegen die italienische Sprache. Diese Tätigkeit spiegelt keineswegs die Tragweite der unzufriedenstellenden Realität im Land wider“, erklärt Andreas Leiter Reber die weiteren Hintergründe zum freiheitlichen Antrag.
„Da unsere Autonomie auf dem Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit in Italien basiert, wäre es eine logische Maßnahme, die Zuständigkeit zur Überwachung der Einhaltung von Sprachgesetzen in die Hände einer Institution zu legen, in der auch die Minderheiten vertreten sind. Eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 vom Regierungskommissariat auf den Landeshauptmann, einhergehend mit einer deutlichen Erweiterung der Tätigkeitsfelder im Sinne einer handlungsstarken Sprachstelle, ist ein längst überfälliger Schritt“, unterstreicht Leiter Reber abschließend.