AktuellImpulsLandtagsfraktionPressePressekonferenzen

Erfolg für freiheitliche Initiative gegen Diskriminierung von deutschem Ärztepersonal

82

Erfolg für freiheitliche Initiative gegen Diskriminierung von deutschem Ärztepersonal

Die Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer hat vor kurzem einen Beschluss gefasst, wonach Ärzte und Zahnärzte aus dem Ausland als Voraussetzung für die Eintragung ins Berufsregister ein B2 Sprachzertifikat in Italienisch benötigen. Wer einen solchen Sprachnachweis nicht erbringt, wird nicht in das Berufsregister eingetragen und kann seinen Beruf in Südtirol nicht ausüben – auch nicht in einer privaten Praxis oder Klinik. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die im Autonomiestatut festgeschriebene Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache.

Die Folge: Das aufgrund des allgemeinen Ärztemangels ohnehin schon knappe Angebot an medizinischen Dienstleistungen für deutschsprachige Südtiroler verschlechtert sich zunehmend.

Eine solche Missachtung des Minderheitenschutzes und der autonomen Bestimmungen kann und darf nicht hingenommen werden: Wir Freiheitlichen sehen darin den Grundsatz der Gleichheit der Bürger wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sprachgruppe verletzt und wollen diesen Beschluss gemäß Artikel 92 des Autonomiestatuts beim Verwaltungsgericht anfechten.

Voraussetzung für den Rekurs ist die Zustimmung zur Anfechtung von mindestens der Mehrheit der deutschsprachigen Abgeordneten im Südtiroler Landtag. SVP-Obmann Philipp Achammer war sofort bereit diese Initiative aktiv zu unterstützen und den Rekurs gemeinsam einzureichen. Zusammen mit der SVP-Fraktion im Landtag stellt er die dafür notwendige Mehrheit sicher.

Die erfreuliche Nachricht am Mittwochmorgen: Alle 25 deutschsprachigen Abgeordneten des Südtiroler Landtags (2 F, 13 SVP, 6 TPK, 2 Grüne sowie 2 STF) bekundeten mit Ihrer Unterschrift ihre Unterstützung für die von uns Freiheitlichen initiierte und von der Südtiroler Volkspartei aktiv unterstützte Anfechtung des Beschlusses Nr. 9/2019 von der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer vor dem Verwaltungsgericht in Bozen, womit wir ein klares Zeichen gegen die Diskriminierung von deutschsprachigem Ärztepersonal und die Verteidigung unserer autonomen Rechte setzen.

Rekurs gemäß Art. 92 des Autonomiestatuts – PDF
Andreas Leiter Reber, Autonomie und Eigenstaatlichkeit, Gesundheit, Philipp Achammer, Pressekonferenzen, Video
Tagesordnungsantrag | Pflege- und Betreuungseinrichtungen – Beitrag für Pflegebetten erhöhen | Angenommen ✅
Beschlussantrag | Südtirol-Lohn