Verabsäumen Jugendliche die Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Aufforderung sind sie mit einer Wartezeit von 18 Monaten konfrontiert, bis die Erklärung wirksam ist. Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair plädiert an die Jugendlichen, die Aufforderung ernst zu nehmen und innerhalb eines Jahres eine Erklärung abzugeben.
„Das Empfangsdatum der Aufforderung ist ausschlaggebend, ob die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung umgehend wirksam ist oder erst nach dem Ablauf von 18 Monaten ab ihrer Einreichung. Werden die Erklärungen innerhalb eines Jahres nach der Aufforderung beim Landesgericht vorgelegt, so sind sie sofort verwendbar“, unterstreicht die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend. „Die Wartezeit von 18 Monaten auf die Ausstellung der Erklärung kann den Ausschluss von Förderungen oder beim Wettbewerb für einen Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung bedeuten“, gibt Mair zu bedenken.
„Natürlich gilt es dem Missbrauch vorzubeugen und spätere Erklärungen mit einer entsprechenden Wartezeit zu versehen, aber dennoch muss die Dauer von 18 Monaten in Frage gestellt werden“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete mit der Ankündigung im Landtag intervenieren zu wollen.
„Kommen die Jugendlichen der angegeben Frist zur Einreichung der Erklärung nach, so wird das Dokument in Papierformat bei Bedarf umgehend und kostenlos vom Landesgericht in Bozen ausgestellt. Hierbei muss ein entsprechender Antrag samt einer Kopie des Personalausweises vorgelegt werden“, erklärt Mair und verweist auf den Internetauftritt des Landesgerichtes.
„Deshalb ergeht der Aufruf an die jungen Bürger der Aufforderung zur Einreichung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in der gegebenen Frist nachzukommen, damit sie sich nicht in der Zukunft unnötig Wege verbauen“, betont Ulli Mair abschließend.