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Kriterien beim Familiengeld anpassen

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10jährige Ansässigkeit in Südtirol muss Voraussetzung werden – Nicht-EU-Bürger profitieren überdurchschnittlich

Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair fordert eine Anpassung der Kriterien beim Familiengeld, um einen gerechteren Verteilungsschlüssel zu etablieren und die Übervorteilung der Nicht-EU-Bürger einzudämmen.  

Das Familiengeld des Landes, welches vom Artikel 9 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8 „Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol“ vorgesehen ist, wurde im Jahr 2018 an 15.348 Familien in Südtirol ausgezahlt. Etwa 12,7 Prozent des Familiengeldes kam den Nicht-EU-Bürgern zugute, obwohl sie gemessen an der Gesamtbevölkerung nur einen Anteil von etwa 6,5 Prozent ausmachten. Hier muss gesetzlich nachgebessert werden. Die Voraussetzung der fünfjährigen, ununterbrochenen Ansässigkeit in Südtirol muss auf eine zehnjährige Ansässigkeit erhöht werden“, betont der freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend.

„Anrecht auf die finanzielle Unterstützung haben alle Familien mit einem jährlichen Einkommen und Vermögen unter 80.000 Euro laut EEVE-Erklärung und mindestes einem Kind bis zu einem Alter von drei Jahren. Neben der Voraussetzung einer fünfjährigen Ansässigkeit in Südtirol, welche angepasst werden müsste, kann auch eine 15jährige Ansässigkeit in der Vergangenheit herangezogen werden“, erklärt Mair mit Blick auf die vorliegenden Unterlagen.

„Die Erhöhung der Ansässigkeitshürde könnte den Sozialtourismus eindämmen und den Druck von den Sozialkassen nehmen. Das Familiengeld bedarf einer Reform, welche die Übervorteilung der Nicht-EU-Bürger ausschließt. Die Ansässigkeitsdauer von zehn Jahren ist zudem im Lichte des Minderheitenschutzes und unserer Autonomie zu sehen“, betont die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair abschließend und verweist auf die freiheitlichen Initiativen im Landtag.

Ansässigkeit, EEVE, Familie, Migration, Soziales, Ulli Mair
Abwanderung führt zur Überfremdung  
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