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Punktesystem bei Wohnbauförderung gehört angepasst!

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Die Freiheitlichen fordern im Landtag eine Gleichsetzung der Mindestanzahl an Punkten, welche für den Bau und Kauf einer Wohnung benötigt werden. Die derzeitigen Kriterien würden eine Hürde für bauwilllige Bürger darstellen.

„Die im Frühjahr 2015 von der Landesregierung mittels Beschluss festgelegte Mindestanzahl von 20 Punkten für den Kauf respektive 23 Punkten für den Neubau, die für die Einreichung und Zulassung von Wohnbauförderungen notwendig sind, hat sich in der Zwischenzeit als unpraktikabel erwiesen. Sie stellt eine hohe Hürde für jene Bürger dar, die Interesse haben, einen Neubau zu erstellen“, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber.

„Das Erreichen der notwendigen 23 Punkte, um eine Zulassung zur Wohnbauförderung zu erhalten, ist für viele Bürger sehr schwierig. Besonders Alleinstehenden und jungen Menschen ist der Weg zur Wohnbauförderung so gut wie versperrt. Auch Wohnbaugenossenschaften haben unter diesen Bedingungen mit der Schwierigkeit zu kämpfen, genügend Mitglieder zu finden, welche die nötige Punkteanzahl erreichen, damit mit dem vorgesehenen Bau begonnen werden kann“, die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair.

„Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sämtliche verwaltungstechnische Schritte in die Wege zu leiten, damit sowohl für den Kauf als auch den Neubau von Wohnungen die Mindestanzahl der notwendigen 20 Punkte gleichgesetzt wird. Außerdem sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wohnbaugenossenschaften so angepasst werden, dass offene Plätze, die den Baubeginn nicht ermöglichen, mit jenen Interessenten besetzt werden können, die trotz nicht Erreichens der vollen Punkteanzahl ein entsprechendes Ansuchen gestellt haben“, so die Freiheitlichen Abgeordneten in einer Aussendung.

Beschlussantrag „Anpassung der Punkte bei der Wohnbauförderung“ herunterladen

Andreas Leiter Reber, leistbares Wohnen, Soziales
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