Null-Toleranz-Politik gefordert
Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair fordert nach der brutalen Randale eines Afrikaners in Bozen klare Konsequenzen und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jenen Ausländern, Migranten und Asylanten, die das entgegengebrachte Gastrecht mit Füßen treten.
„Der Vorfall eines tobsüchtigen Mannes aus dem Togo mit etlichen Verletzten und massiven Sachschaden muss Grund genug sein, um die Asyl- und Einwanderungspolitik entschieden zu verschärfen. Es ist an der Zeit, sämtliche Personen in den Erstunterkünften, in den CAS- und SPRAR-Einrichtungen auf ihr Strafregister hin zu kontrollieren und gegebenenfalls umgehend auszuweisen“, fordert die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend.
„Wer anscheinend vor Verfolgung, Gewalt und Unterdrückung flieht, verfällt nicht in den Widerspruch auch selbst Gewalt anzuwenden, wenn er Aufnahme und Unterkunft in einem sicheren Land – wie unserem – erhält. Wir Freiheitliche fordern deshalb seit jeher die umgehende Ausweisung von Personen aus Drittstaaten, die sich straffällig machen und sich nicht an die Gesetze und Regeln unserer Heimat halten. Derartige Personen haben ihr Aufenthaltsrecht verwirkt“, so Mair.
„Es muss endlich offen angesprochen werden, dass die Politik der offenen Grenzen, zusätzliche Gewalt, Drogen und Kriminalität in unser Land gebracht hat. Auch die Heileweltklatscher sollten sich endlich eingestehen über das massive Alkohol- und Drogenproblem in der Asylantenszene zu reden. Von Anfang an war klar, dass viele dieser Personen aus Afrika trotz positiven Asylbescheid nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Die Perspektivenlosigkeit dieser Personen führt zu keiner kulturellen Bereicherung, sondern zum Drogenmissbrauch, zur Kriminalität und letztlich auch zur Gewalt, wie jüngst in Bozen deutlich wurde“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete.
„Es muss als Minimalforderung angesehen werden, die Polizei- und Sicherheitskräfte mit sogenannten „Tasern“ auszustatten. Gemeingefährliche Personen, die in ihren Tobsuchtsanfällen eine Gefahr für die Öffentlichkeit und die Ordnungshüter darstellen, sollten auch mit technischen Mitteln bezwungen werden können“, unterstreicht Mair. „Darüber hinaus ist der rechtliche Rahmen und Schutz für die Sicherheitskräfte dahingehend anzupassen, dass sie beim berechtigten Einsatz von Gewaltanwendung keinen langwierigen juristischen Untersuchungen ausgesetzt sind. Personen, die tagtäglich ihr Leben für die öffentliche Sicherheit einsetzen, bedürfen sowohl eines rechtlichen als auch eines moralischen Schutzes seitens der Allgemeinheit, damit sie ihren Dienst ausführen können“, so Ulli Mair abschließend.