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Sexuelle Belästigung muss Ausweisungsgrund werden

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Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, verlangt eine Verschärfung des Ausländer- und Aufenthaltsrecht dahingehend, dass Personen aus Drittstaaten, welche sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht haben, ausgewiesen werden. Der Fall einer minderjährigen Südtirolerin, die von einem Ausländer im Bus belästigt worden war, sensibilisierte die Bevölkerung für die Problematik und die Forderung nach gesetzlichen Reform wurde laut.

„Personen aus Drittstaaten, die sich hierzulande an anderen vergehen oder durch sexuelle Belästigung auffällig werden, müssten umgehend ausgewiesen und mit einer lebenslangen Einreisesperre versehen werden“, hält die freiheitliche Fraktionssprecherin, Ulli Mair, in einer Aussendung einleitend fest. „Hier braucht es eine europäische Übereinkunft zwischen den einzelnen Staaten, die es den Tätern derartiger Delikte künftig nicht mehr möglich macht in einen Staat der EU einzureisen. Darüber hinaus sind im Sinne des Opferschutzes und der einheimischen Bevölkerung die Gesetze dahingehend zu verschärfen, dass Straftaten wie sexuelle Belästigung, mit der Ausweisung und Abschiebung von Drittstaatsangehörigen geahndet werden“, fordert Mair.

„Die Verurteilung eines ausländischen Straftäters, welcher eine Minderjährige sexuell belästigt haben soll, mit lediglich 16 Monaten auf Bewährung, ist ein Schlag ins Gesicht des Opfers und deren Familie. Es handelt sich sehr wohl um einen gravierenden Fall, der Anlass genug sein muss, um die Gesetze entscheidend zu verschärfen“, so Mair.

„Jeder Ausländer, der die Rechte und den Schutz der Frauen und Mädchen nicht respektiert, hat hier nichts verloren. Diese Personen haben ihr Aufenthaltsrecht vollends verwirkt“, so Ulli Mair abschließend.

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