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Einheimischer erhält Strafe von 3.333 Euro fürs Pinkeln

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Gilt zweierlei Maß zwischen Einheimischen und Ausländern?

Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, verweist in einer Aussendung auf einen grotesken Vorfall, der einem einheimischen Mann die Existenzgrundlage kosten könnte. Dem Mann wurde eine Strafe von 3.333 Euro aufgebrummt, weil er bei einem Fest in eine Wiese gepinkelt hat. Während die Einheimischen mit der überzogenen Härte des Gesetzes konfrontiert werden, dürfen sich Illegale und Ausländer beispielsweise im Bahnhofspark von Bozen alles erlauben ohne sich vor irgendeiner Strafe fürchten zu müssen.

„Nein, öffentliches Urinieren gehört sich nicht und gehört auch geahndet. Es liegt jedoch jenseits jeglicher Vorstellungskraft, dass bei diesem geringen Vergehen ein Strafbescheid von unglaublichen 3.333 Euro ausgestellt wird. Hier fehlt nicht nur jegliches Augenmaß, sondern es verdeutlicht auch eine Ungerechtigkeit sondergleichen. Während Einheimische, welche mit derartigen Strafen bei kleinsten Vergehen konfrontiert werden und um ihre finanzielle Existenz besorgt sein müssen, geschieht den vielen Illegalen und Ausländern, die in den Parks hausen, rein gar nichts“, kritisiert Ulli Mair in einer Aussendung einleitend.

„In aller Öffentlichkeit verrichten die „kulturellen Bereicherer“ ihre Notdurft und brauchen sich vor gar keinen Konsequenzen fürchten. Schon von weitem drängt sich der stechende Geruch des Bahnhofsparkes von Bozen den Bürgern und Besuchern auf und bis heute wird dieser Zustand von der verantwortlichen Politik geduldet“, gibt Mair zu bedenken.

„Der betroffene Herr hingegen arbeitet, zahlt mit seinem Steuergeld auch das Gehalt der Sicherheitskräfte, die ihm eine groteske Strafe ausgestellt haben. Sicherlich hätte eine kleine Strafe, ein Gespräch oder lediglich eine Verwarnung oder Aufklärung wahrscheinlich die größere Wirkung erzielen können, aber es hat den Anschein, als ob bestimmte Sicherheitskräfte den gesamten Frust, den ich zwar verstehen kann, an den Einheimischen auslassen. Das kann und darf es nicht sein. Was treibt einen halbwegs normal denkenden Menschen dazu, eine solche Strafe auszustellen?“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete.

„Weder Beamtenbeleidigung noch sonst etwas wird dem ertappten Bürger angelastet. Lediglich der kleine Fehltritt des öffentlichen Urinierens wird ihm angelastet. Wo sind hingegen die Sicherheitskräfte, wenn von morgens bis abends unsere „kulturellen Bereicherer“ und „Goldstücke“ die öffentlichen Parkanlagen, Gehsteige und selbst das Stadtzentrum anpinkeln und auch größere Geschäfte in aller Seelenruhe öffentlich verrichten? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Wo ein Aufschrei? Im Umkehrschluss müsste jeder „kulturelle Bereicherer“, der beim öffentlichen Verrichten seiner Notdurft ertappt wird, ausgewiesen werden“, so Ulli Mair abschließend.

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