Kernleistungen an Besuch von Integrationskursen koppeln. Zusätzliche Sozialleistungen künftig nur noch bei Kenntnisnachweis beider Landessprachen.
Bozen – Andreas Leiter Reber und Florian von Ach sprechen sich für deutlich höhere Anforderungen bei der Gewährung von Sozialleistungen für Ausländer aus. „Die komplexe Zusammensetzung der Südtiroler Gesellschaft, mit ihren drei Volksgruppen, muss sich in den Integrationsanforderungen an Einwanderer deutlicher widerspiegeln. Wer künftig zusätzliche Sozialleistungen, wie Landesfamilien- oder Landeskindergeld, beziehen möchte, muss hierfür eine angemessene Kenntnis beider Landessprachen und Kenntnisse des Landes Südtirol vorweisen können. Dies gilt dabei nicht nur für den Antragssteller, sondern für jedes Familienmitglied, das von diesen Leistungen profitiert“, so Andreas Leiter Reber.
Florian von Ach, möchte auch den Erhalt von Kernleistungen zur Erfüllung von Grundbedürfnissen stärker an erfolgreiche Integrationsbemühungen binden: „Wenn die Koppelung von zusätzlichen Sozialleistungen an die Erfüllung von Integrationsanforderungen nicht ausreicht, um das Integrationsziel zu erreichen, ist die Ausweitung dieser Anforderungen auf die Kernleistungen EU-rechtlich möglich. So soll das Wohngeld an den Besuch von Integrationskursen gekoppelt werden, desgleichen die Übernahme von Gesundheitskosten“, so Florian von Ach abschließend.