Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, erkundigte sich mittels einer Anfrage, ob es den Tatsachen entspricht, dass Personen, die einen Geschenkgutschein für das Frühstück im Restaurant des Schlosses Trauttmansdorff erhalten haben, angewiesen worden sein sollen, vorher Eintritt zu bezahlen, um überhaupt in den Genuss ihres Geschenkes – nämlich das Frühstück – zu kommen.
„Der geschilderte Fall entspricht den Tatsachen. Das Restaurant in den Gärten von Schloss Trauttmansdorff wird privat geführt und es haben nur die Besucher der Gärten dort Zugang. Es ist nicht möglich, nur das Restaurant zu besuchen ohne vorher den Eintritt für die Gärten bezahlt zu haben. Wenn nun der Betreiber des Restaurants Gutscheine verschenkt, müsste er diese Bedingungen auf jeden Fall den Beschenkten mitteilen“, zitiert Ulli Mair einleitend aus der Antwort des zuständigen Landesrates Schuler auf ihre Anfrage.
„Gutscheine für ein Frühstück in den Südtiroler Restaurants sind derzeit eine beliebte Geschenkidee. Natürlich gehen die Beschenkten nicht davon aus, dass zusätzliche Kosten – wie zum Beispiel der Eintritt in die Gärten von Schloss Trauttmansdorff – zu begleichen sind. Dies sorgte bei einigen Bürgern für eine unangenehme Überraschung“, erörtert Mair.
„Es ist auch verständlich, dass es der Verwaltung der Gärten nicht möglich ist, jeden Besucher zu kontrollieren, ob er „nur“ das Restaurant besucht oder die Gärten auch. Es ist jedoch notwendig hier eine Lösung im Sinne der Verwaltung von Schloss Trauttmansdorff, des Restaurants und der Besucher zu finden“, hält Ulli Mair fest.
„Entweder muss ausdrücklich vor dem Kauf des Gutscheines darauf hingewiesen werden, dass zusätzlich die Kosten für den Eintritt in die Gärten anfällt oder die Gutscheininhaber werden direkt ins Restaurant begleitet“, gibt die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair abschließend zu bedenken.