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Raumordnung: Vertragsurbanistik – Bauspekulation muss verhindert werden

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Der Tagesordnungsantrag der freiheitlichen Fraktionssprecherin im Landtag, Ulli Mair, wurde im Zug der Debatte zum neuen Landesraumordnungsgesetz in Teilen angenommen. Der Südtiroler Landtag sprach sich dafür aus, künftig nur bei eindeutigem öffentlichem Interesse und unter Anwendung strenger urbanistischer Parameter Wohnungskubatur mittels Vertragsurbanistik zuzulassen.

„Die Einführung der Vertragsurbanistik wurde ursprünglich allgemein begrüßt. Mit einem Raumordnungsvertrag sollten öffentliche Verwaltungen schneller und unkomplizierter Bauwerke von öffentlichem Belang durchführen können, um die langen Wege einer Enteignung zu verhindern und Kosten zu senken. Leider wurde dieses Instrument häufig missbraucht und nicht immer stand das öffentliche Interesse im Vordergrund. Im Gegenteil, in Einzelfällen wurde das Interesse von Privaten zum Anlass genommen, ein öffentliches Interesse erst zu konstruieren“, erörtert Ulli Mair einleitend.

„Auch der gegenständliche Gesetzesentwurf „Raum und Landschaft“ sieht die Möglichkeit vor, entsprechende Vereinbarungen zwischen öffentlichen Verwaltungen und Privaten abzuschließen. Da das Gesetz erst am 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll und zudem im Frühjahr 2020 Gemeinderatswahlen stattfinden, besteht mangels einer klaren und einheitlichen Regelung für die Gemeinden die Gefahr, der Spekulation Tür und Tor zu öffnen. Man kann sich den Druck auf die Gemeinden leicht vorstellen, denn der Termin könnte leicht Schnellaktionen auslösen“, unterstreicht Mair.

„Die Vertragsurbanistik darf nicht für ein „Kasse machen“ seitens der Gemeinden missbraucht werden, sondern sie darf nur eine Möglichkeit für ganz besondere Fälle mit eindeutigem öffentlichem Interesse sein“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete abschließend fest.

leistbares Wohnen, Raumordnung, Tagesordnungsanträge, Ulli Mair
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