Bozen – Der freiheitliche Bildungs- und Kulturreferent Dr. Otto Mahlknecht weist auf die Rechtslage bei der Aufführung von deutschsprachigen Kinofilmen hin: „Die Aufregung um eine allfällige Pflicht, Filme aus dem deutschsprachigen Ausland mit Untertiteln zu versehen oder gar synchronisieren zu lassen, erscheint nicht gerechtfertigt. Eine solche Bestimmung wäre eklatant verfassungswidrig, denn damit würde nicht nur die vom Autonomiestatut bestimmte Gleichstellung der deutschen Sprache, sondern auch der Schutz der kulturellen Eigenart der Südtiroler verletzt. Zudem Artikel 9 des staatlichen Kinogesetzes Nr. 220/2016, der eine ausdrückliche Schutzbestimmung zugunsten der Sprachminderheiten enthält und vorsieht, dass in Südtirol deutsche Filme gleichzeitig mit Deutschland und Österreich in den Kinos gezeigt werden können und jedenfalls auch, bevor die italienische Fassung in die Kinos kommt“, so Mahlknecht.
„Meines Erachtens ist die Zuständigkeit der Zulassung von deutschen Filmen auf Landesebene weiterhin gegeben. Sollte es aber eine dem widersprechende staatliche Bestimmung geben, könnte Südtirol diesen Bereich aber auch autonom regeln, etwa durch einen Artikel im Landeskulturgesetz, denn der Staat besitzt im Kulturbereich nur eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis“, so der freiheitliche Kulturreferent Otto Mahlknecht abschließend.