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Wolfrisse an Nutztieren werden innerhalb 90 Tage entschädigt

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Der Antrag von Roland Tinkhauser und Sigmar Stocker zur Änderung des Landesjagdgesetzes sieht vor, dass das zuständige Landesamt innerhalb 30 Tage prüfen muss, ob der Schaden von gerissenen Tieren durch Großraubwild wie Wolf und Bär entstanden ist. Stellt das Amt fest, dass dem so ist, ersetzt es den Schaden innerhalb weiterer 60 Tage. Somit erhalten betroffene Bauern und Tierzüchter den Schadenersatz innerhalb von 90 Tagen ausbezahlt. Tinkhausers und Stockers Antrag wurde am Donnertag im 2. Gesetzgebungsausschuss vorgebracht und einstimmig genehmigt. Bauern und Tierzüchter beklagten bisher, dass die vom Großraubwild verursachten Schäden des letzten Jahres noch nicht erstattet wurden.

In weiteren Abänderungsanträgen forderten die Landtagsabgeordneten Tinkhauser und Stocker, dass die Aussetzung der Jagderlaubnis und Geldbußen für das Erlegen eines Wolfes oder Bären aus dem Landesjagdgesetz gestrichen werden, sowie, dass Ausgaben für Herdenschutzhunde förderungswürdig sein sollen. Ebenso sollte der effektive Marktpreis der Tiere ermittelt und ausbezahlt werden, anstatt des vom Amt festgelegten Einheitspreises. Obwohl die weiteren Anträge der beiden Abgeordneten abgelehnt wurden, geben sich die beiden Freiheitlichen kämpferisch.

Die Annahme des Antrages ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bauern und Tierzüchter erhalten Gewissheit, wann sie entschädigt werden. Natürlich werden Tinkhauser und Stocker die anderen Anträge im Landtag nochmals zur Debatte vorlegen, denn wenn es um die Schadenverhütung an Nutztieren, aber auch an Menschen geht, kann sich die Politik nicht einfach aus der Affäre ziehen, indem man von mangelnder Zuständigkeit in der Gesetzgebung spricht.

Großraubwild, Landwirtschaft, Sigmar Stocker, Video
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