Bozen – Der freiheitliche Generalsekretär Florian von Ach zeigt sich positiv überrascht über jüngste Entwicklungen zum umstrittenen Landesgesetz Nr. 22/2017. „Mit diesem Landesgesetz hat die SVPD-Landesregierung bekanntlich ihrem Vorhaben, unsere Heimat möglichst flächendeckend mit Asylantenheimen zu überziehen, besonderen Schwung verliehen. So wurde in Art. 9 des LG 22/2017 festgeschrieben, dass bei Errichtung von Asylantenheimen weder urbanistische Zweckbestimmungen gelten noch das Raumordnungsgesetz, noch nicht mal eine Baukonzession wird benötigt. Sondern es reicht eine Ermächtigung des Landeshauptmannes und schon kann gebaut werden. Also Bahn frei für alles, Hauptsache, es werden darin keine Einheimischen, sondern Ausländer untergebracht. Für Einheimische hingegen gilt: wer umbaut und auch nur wenige Zentimeter von den bestehenden Vorschriften abweicht, bekommt saftige Strafen. Doch scheint nun unverhoffte Schützenhilfe ausgerechnet aus Rom zu kommen: das Kulturministerium hat anscheinend die Rechtmäßigkeit dieses Artikels 9 in Frage gestellt. Dies verbunden mit der Aufforderung, den Text des Artikels an die staatliche Gesetzgebung im Bereich der Kulturgüter anzupassen. Wenn dies nicht erfolgen sollte, erwägt das Ministerium anscheinend, das LG 22/2017 vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Dies mag zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Es zeigt aber, dass nicht jeder legalisierte Gesetzesbruch möglich ist, wenn es um die heikle Frage der Einwanderung geht. Man kann als Südtiroler Bürger dem römischen Ministerium fast schon dankbar sein, dass es hier eingegriffen hat – an sich eigentlich beschämend für eine Landesregierung eines autonomen Landes wie Südtirol“, so von Ach abschließend.