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Migration

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Immigration

Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta. 

Peter Scholl-Latour (1924 – 2014), deutsch-französischer Journalist und Publizist.

Südtirol verpflichtet

Unsere Heimat Südtirol verfügt über eine geografische Lage, eingebettet in die östlichen Zentralalpen, wo Mitteleuropa die nördlichen Ausläufer des mediterranen Raumes berührt. Seine besondere Geschichte und seine drei autochthonen Volksgruppen machen es zu einem Land, das als Brücke zwischen deutschem und italienischem Kulturraum wirken kann.

Immigration muss mit der besonderen ethnischen Struktur des Landes, bestehend aus drei autochthonen Volksgruppen, den kulturellen Eigenheiten Südtirols, den Bedürfnissen der Südtiroler Wirtschaft und der Sozialstruktur kompatibel sein.

Aus diesen Gründen muss Immigration gesteuert werden. Dabei gilt es die Begrifflichkeiten klar zu definieren. Dies ist eine Voraussetzung, um nachhaltige, sozial und wirtschaftlich verträgliche Lösungen umzusetzen. Wer die Immigrationsfrage auf den Begriff „Flüchtlinge“ reduziert und unterschiedliche Dinge mit demselben Begriff erklärt, will keine Lösungen, sondern verwirren, die sprachliche Diskurshoheit proklamieren und Kritiker mundtot machen.

Eine offene Diskussion ist deshalb zwingend notwendig, um Lösungen umzusetzen. Es ist wenig hilfreich wenn Kritiker der derzeitigen Immigrationsströme stigmatisiert werden, während Befürworter moralisch überhöht werden und die Gefährdung der Grundlagen unserer freiheitlich, demokratischen Gesellschaftsordnung ausgeklammert wird.

Als Diskussionsgrundlage muss die gesellschaftliche, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Verträglichkeit dienen. Dabei gilt es Gesinnungsethik von Verantwortungsethik (Max Weber) zu unterscheiden. Gesinnungsethik handelt ohne die gesellschaftlichen Folgen in seiner Tragweite mitzudenken. Dies ist für eine Privatperson akzeptabel. Von Regierungen und öffentlichen Verwaltern muss und kann zwingend verlangt werden, dass im Sinne von Verantwortungsethik gehandelt wird. Die Folgen des Handelns müssen auf die gesamtgesellschaftliche Verträglichkeit im mittel- und langfristigen Kontext geprüft werden. Dasselbe gilt auch für NGOs und private Organisationen, die öffentliche Gelder in Anspruch nehmen. Ein Handeln im Sinne von Verantwortungsethik muss Grundlage einer öffentlichen Förderung sein.

Immigration und Wirtschaft

Immigration ist nicht nur eine kulturelle und soziale Herausforderung, sondern auch ein zentrales Thema einer auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit orientierten Wirtschaft.

Die Weltwirtschaft wird von drei Großräumen dominiert und zwar:

  • dem amerikanisch/angelsächsischen Raum
  • dem ostasiatischen Raum
  • Europa (EU und angrenzenden Ländern, von Russland bis Island)

Die Wettbewerbsfähigkeit dieser wirtschaftlichen Großräume wird maßgeblich vom Innovationspotential bestimmt. Das Innovationspotential wird besonders in rohstoffarmen Regionen, einzig und allein vom Ausbildungsgrad entschieden, das heißt im Wesentlichen von Fähigkeiten in den Bereichen der MINT Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), des spezialisierten Handwerks und der Industrie, der zukunftsweisenden Landwirtschaft und des hochspezialisierten Dienstleistungssektors.
Für viele schlecht ausgebildete Berufsgruppen wird es in Rahmen einer Wirtschaft 4.0 keinen Bedarf geben.

Während im amerikanisch/angelsächsischen Raum (USA, Kanada, Australien, Neuseeland) das Thema Immigration stark im Dienste einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft betrachtet wird und vor allem für gut ausgebildete Immigranten attraktiv ist, sind Europas Sozialsysteme vor allem für schlecht ausgebildete Immigrationsphänomene interessant.

Ostasien verfolgt diese Entwicklungen sehr sensibel und mit hohem Interesse. Dabei gilt es festzustellen, dass es kein wirtschaftlich erfolgreiches ostasiatisches Land gibt, das auch nur im Traum daran denkt, die westeuropäische Immigrationspolitik zu kopieren, nicht einmal das demografisch stagnierende Japan.

Europas Immigrationspolitik, besonders die im Herbst 2015 von Deutschland befeuerte Massenimmigration von schlecht ausgebildeten Wirtschaftsimmigranten, wird schon in den nächsten Jahren den wirtschaftlichen Erfolg des alten Kontinents in Frage stellen. Wissenschaftler, wie Gunnar Heinsohn, belegen dies eindrucksvoll mit Zahlen und Fakten. Zudem wird eine Einwanderung, die vorwiegend in die Sozialsysteme erfolgt, mittel- bis langfristig zum Zusammenbruch der Errungenschaften des europäischen Modells des Wohlfahrtsstaates führen. Vom Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman stammt die trockene Feststellung, man könne einen Sozialstaat haben, man könne auch offene Grenzen haben, aber man könne nicht beides zugleich haben.

Verschiedene Formen der Immigration beim Namen nennen

Wenn die Begrifflichkeiten Immigration und Asyl vermengt werden, wird es über kurz oder lang zu Tendenzen kommen das Asylrecht stark einzuschränken oder ganz abzuschaffen, wie es in Dänemark aktuell der Fall ist. Tatsächlich politisch Verfolgte würden dadurch Opfer eines massenhaften Asylmissbrauchs und derjenigen Kreise, die ein Interesse daran haben, wenn verschiedene Arten der Immigration nicht mit korrekten Begrifflichkeiten bezeichnet werden. Deshalb gilt es folgende Immigrationsphänomene zu unterscheiden:

  • Südtiroler mit Immigrationshintergrund, die in die Arbeitswelt integriert sind, die Landessprachen beherrschen und bereit sind die kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Eigenheiten Südtirols aktiv anzunehmen. Diese Gruppe von Immigranten können als neue Südtiroler respektive Neubürger bezeichnet werden, sind eine wirtschaftliche und kulturelle Bereicherung, zahlen in die Sozialsysteme ein und wurden/werden häufig von der Südtiroler Wirtschaft gerufen. Integrationsmaßnahmen sind vor allem für diese Gruppe zu organisieren und zu finanzieren. Diese Menschen sind eingeladen, in unserer Mitte eine neue Heimat zu finden und sich in unsere autochthonen Volksgruppen zu integrieren.
  • Asylberechtigte Immigranten, anerkannte Kriegsflüchtlinge, politisch Verfolgte und subsidiär schutzberechtigte Personen, denen der Schutz des Asylrechtes zukommt. Südtirol hat immer wieder bewiesen, dass es ein hilfsbereites und soziales Land ist und im Rahmen seiner Möglichkeit solidarisch ist. Dieser Gruppe ist Asylrecht in Form von „Schutz auf Zeit“ zu gewähren, doch ist dies nur dann der Fall, wenn der Asylgrund auch zweifelsfrei festgestellt wurde. Von sämtlichen Immigranten der letztjährigen Immigrationsströme handelt es sich hierbei lediglich um einen niedrigen einstelligen Prozentbetrag.
  • Illegale Migranten, die kein Asylrecht in Anspruch nehmen können, sind umgehend abzuschieben. Es ist mittelfristig Aufgabe der EU diese Asylwerber, deren Status noch ungeklärt ist, sind bis zur Klärung ihres Status in Ankerzentren unterzubringen, die den europarechtlichen und staatlichen Vorgaben entsprechen. Auch hier gilt es, diese Immigrationsphänomene bereits an den europäischen Außengrenzen abzufangen.
  • Immigranten, die über sogenannte „Resettlement“ und „Relocationprogramme“ der UNO respektive EU vermittelt werden. Derartige Programme können immer nur von unten akzeptiert und entschieden werden, also von den Gemeinden und Kommunen über Volksabstimmungen, die die Last der Integration zu tragen haben. Eine systematische Entscheidung von oben ist demokratiepolitisch abzulehnen und setzt über kurz oder lang jede staatliche Souveränität und zentrale demokratische Grundprinzipien in Frage. Generell müssen Entscheidungen im Bereich Immigration dem Subsidiaritätsprinzip ausgehend von den kleinsten politischen Einheiten, den Gemeinden folgen. Keine zentralistische Zwangsverordnung von Oben, sondern freiwillige Aufnahme von Unten.

Lösungsorientierte Forderungen an die Landesregierung und den italienischen Staat

  • Steuerung der Einwanderung: Südtirol ist eine wirtschaftlich sehr dynamische Region mit einer zwischen den einzelnen Sektoren und zwischen Land- und Stadtgemeinden ausgeglichenen Wirtschaftsstruktur. Südtirols Wirtschaft hat Bedarf nach gut ausgebildeten Arbeitskräften und soll sich für diese attraktiv machen. Nach dem Vorbild von Australien, Kanada oder Singapur soll diese Art der Einwanderung nach klar festgelegten Kriterien gesteuert werden. Hierbei sind sowohl Bedürfnisse der heimischen Wirtschaft als auch die kulturellen, sprachlichen, gesamtgesellschaftlichen und sozialen Eigenheiten Südtirols zu berücksichtigen, sowie die Fähigkeit der Bevölkerung, Einwanderer aufzunehmen. In dieser Diskussion darf Wirtschaft niemals von kulturellen und sprachlichen Aspekten entkoppelt werden. Die kulturellen Eigenheiten eines Landes sind die Grundlage einer jeden Wirtschaftsstruktur. Herkunft, Religion und Kultur der Einwanderer müssen eine Integration in die Südtiroler Gesellschaft als zumindest wahrscheinlich erscheinen lassen. Dies wird im Falle ost- und mitteleuropäischer Einwanderer oder leistungsorientierten ostasiatischen Einwanderern zweifelsohne eher der Fall sein als bei Einwanderern aus Afrika oder dem arabischen bzw. islamischen Raum.

Anerkannte Flüchtlinge

  • Asylanten: Anerkannten Flüchtlingen soll in Südtirol Integrationsmaßnahmen und ein Schutz auf Zeit gewährt werden, welcher nicht zwingend ein Heimatrecht in Südtirol begründet. Wenn der Asylgrund entfallen ist, muss die Rückkehr in das Herkunftsland erfolgen. Ausnahmen können dann gewährt werden, wenn anerkannte Asylanten aufgrund guter Qualifikation gute Prognosen für eine Integration in den Südtiroler Arbeitsmarkt und die Südtiroler Gesellschaft aufweisen. Dabei ist eine Integration in den freien Arbeitsmarkt zu verstehen, nicht eine Vermengung zwischen Arbeitsmarkt und kosmetischen, vom freien Arbeitsmarkt abgeschottete Beschäftigungstherapien.
  • Deutsch- bzw. Italienischklassen vor Einschulung: Ein gutes Bildungsniveau ist eine notwendige Voraussetzung um sämtliche Integrationsbemühungen erfolgreich zu gestalten. Minderjährige Immigranten ohne Sprachkenntnisse verfügen aber oft nicht über die Voraussetzungen, um am Regelunterricht teilzunehmen. Eigene Sprachklassen sollen diese Defizite wirksam wettmachen und die Kinder auf die Teilnahme am Regelunterricht vorbereiten. Das Bildungsniveau darf nicht aufgrund einer hohen Anzahl von Schülern mit mangelnden Sprachkenntnissen gesenkt werden. Dies torpediert alle Bemühungen nach einem leistungsfähigen Bildungssystem, das den gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht.
  • Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen: Für Sozialleistungen die in das Ausland gehen muss generell das Herkunftslandprinzip gelten. Miet- und Familienbeihilfen Sozialleistungen sollen sich am Niveau des Herkunftslandes orientieren.
  • Familiennachzug: Für anerkannte Asylanten ist der Familiennachzug für die Kernfamilie (Ehepartner und Kinder) zu erlauben, solange die Aufnahmekapazität Südtirols nicht überfordert wird. Der Familiennachzug für Asylwerber muss ausgeschlossen sein.

Ungeklärter Status

  • Asylwerber: Für Asylwerber, deren Status erst geklärt werden muss, sind keine Integrationsmaßnahmen zu setzen. Die meisten dieser Asylwerber haben keinen Anspruch auf ein Bleiberecht, daher sind Integrationsmaßnahmen gleichbedeutend mit einer Kapitulation des Staates vor der Massenzuwanderung. Asylwerber sind bis zur Klärung ihres Status in Ankerzentren unterzubringen, wo grundlegende Sprachkenntnisse, Gesetze und Anstandsregeln des Gastlandes gelehrt werden, die nötig sind, um die Sitten und Gebräuche des Gastlandes nicht zu verletzen. Ressourcenintensive Integrationsprogramme sind nicht zielführend, da bei einem negativen Asylbescheid eine umgehende Abschiebung ins Auge zu fassen ist.
  • Keine Zwangsverteilung von Asylwerbern: Eine Verteilung und Integration von bereits anerkannten Asylanten in die einzelnen Gemeinden muss stets freiwillig erfolgen. Das von der SVPD-Landesregierung durchgeführte SPRAR- und CAS-Projekt verschärft das Sicherheitsproblem, indem Asylwerber mit noch ungeklärtem Status auf das ganze Land verteilt werden. Zudem sind die dabei angewandten Zwangsmaßnahmen gegen Gemeinden, die sich einer Aufnahme von Asylwerbern verweigern, zutiefst undemokratisch. Es ist die Umverteilung im Kleinen, die auf EU-Ebene im Großen am Widerstand der ostmitteleuropäischen Länder gescheitert ist. Daher fordern wir: keine Gemeinde darf gezwungen werden, Asylwerber aufzunehmen! Eine Aufnahme von Asylwerbern darf nur nach vorhergehender Volksabstimmung in der betreffenden Gemeinde erfolgen.
  • Ankerzentren an Südtirols Landesgrenzen: Es wird vorausgeschickt, dass die EU kurz- bis mittelfristig die Außengrenzen wirksam schützen muss. Nichtsdestotrotz gilt es für illegale Immigranten in enger Kooperation mit den Nachbarregionen nach Lösungsansätzen zu suchen. Eine Möglichkeit wäre eine Investition in strukturschwache Gebiete die an Südtirol angrenzen. In gut ausgestatteten Ankerzentren könnten illegalen Migranten bis zur Klärung ihres Status untergebracht werden. Der Bevölkerung dieser Gebiete sollten diese Maßnahmen wirtschaftlich positiv zugutekommen, indem auf die lokalen Wirtschaftskreisläufe zurückgegriffen wird.
  • Finanzierung der Ankerzentren durch den Grenzgemeinden-Fonds: Bereits jetzt werden diese strukturschwachen Gebiete im Veneto und der Lombardei durch den sog. „Grenzgemeindenfonds“ von Südtirol mit EUR 40 Mio. pro Jahr gefördert. Eine Investition in gut ausgestattete Ankerzentren für Asylwerber, die dort bis zur Klärung ihres Status verbleiben, wäre ein wirksamer Lösungsansatz. Ankerzentren könnten z.B. auch in aufgelassenen Kasernen und Militärarealen entstehen. Die Führung und Finanzierung dieser Großraumquartiere obliegt dem Land Südtirol, wobei auf die Sicherheitsbedürfnisse der lokalen Bevölkerung geachtet werden muss.
  • Medizinische Grundversorgung von Asylwerbern: Viele Dienstleistungen der Südtiroler Krankenhäuser werden von Asylwerbern stark in Anspruch genommen, zum Schaden der allgemeinen Gesundheitsversorgung. Daher sollte Asylwerbern in den Ankerzentren eine medizinische Grundversorgung angeboten werden. Härtefälle können weiterhin über die nächstgelegenen, regulären Krankenhäuser behandelt werden.
  • Mindestsicherung statt Sozialhilfen: Asylwerbern ist eine sachleistungsbezogene Grundversorgung und Mindestsicherung zuzuerkennen. Geldleistungen müssen auf das Notwendigste reduziert bleiben, sie sind oft ein wesentlicher Anreiz für illegale Migration (Pullfaktor). Für anerkannte Asylanten sollen Geldleistungen gewährt werden, wenn ein nachweislicher Bedarf besteht, der nicht durch Sachleistungen abgedeckt werden kann.
  • Amtshilfe bei der Bearbeitung der Asylanträge: Die überlangen Bearbeitungszeiten bei Asylanträgen verhindern jegliche Steuerung in der Migrationsfrage: Migranten ohne Bleiberecht werden nicht ausgewiesen, Asylberechtigte können nicht zugewiesen werden. Die Südtiroler Landesverwaltung hat die Ressourcen auch in Ausnahme- und Notsituationen Handlungsfähigkeit zu beweisen. Die derzeitige ungesteuerte Immigration ist eine Notsituation! Daher soll im Rahmen der Amtshilfe den staatlichen Stellen Amtshilfe geleistet werden, um die Bearbeitung der Asylanträge zu beschleunigen.
  • Übernahme der Kompetenzen im Immigrations- und Asylrecht: Mittel- bis langfristig ist dies eine notwendige Voraussetzung um die Steuerung der Immigration im Sinne der Bedürfnisse Südtirols zu steuern. Diese Kompetenzen sind in Rom einzufordern.
  • Landespolizei: In vielen westeuropäischen Ländern gibt es trotz massiver staatlicher Polizeipräsenz Anzeichen, dass die Kontrolle über die innere Sicherheit verlorengeht und das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wird. In Südtirol braucht es eine eigene Landespolizei, um Recht und Gesetz bürgernah und konsequent im Sinne der Bedürfnisse Südtirols durchzusetzen. Die Durchsetzung von Recht und Ordnung ist eine notwendige Voraussetzung, damit das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht erodiert wird und ein funktionierender Sozialstaat garantiert werden kann.
  • Gerichtsbarkeit und Strafvollzug: Es verdichten sich Anzeichen, dass bei vielen Gerichtsentscheidungen ein sogenannter Immigrationsbonus gewährt wird. Auch dies erodiert das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und führt die schwierige Arbeit der Polizei ad absurdum.
  • Ausweisung bei Straffälligkeit: Asylwerber, anerkannte Asylanten und ausländische Arbeitskräfte verlieren bei Straffälligkeit ihren Aufenthaltstitel und sind umgehend auszuweisen.

Entwicklungshilfe

  • Klare Regeln der Einwanderung anstatt „Willkommenskultur“: der kollektive „Willkommenstaumel“ des Jahres 2015 hat Europa beinahe irreparable Schäden verursacht. Aufgrund falscher Anreize und Versprechungen (Pull-Faktoren) werden Millionen an
    Armutsflüchtlingen nach Europa gelockt und werden oft Opfer von Schlepperbanden, des modernen Menschenhandels, von Zwangsprostitution und organisierter Kriminalität. Strikte Regelungen zur Einwanderung und klare Kommunikation dieser Regeln nach außen, konsequente Rückführung illegaler Migranten müssen gesinnungsethisches, unverantwortliches Handeln ersetzen. Die Bekämpfung der Ausbeuter- und Schlepperorganisationen muss unterstützt werden.
  • Entwicklungspolitik als Hilfe zur Selbsthilfe und Rückkehr: Besondere Förderung sollten Projekte erfahren, die eine wirtschaftsorientierte Ausbildung und eine Existenz im Herkunftsland garantieren und gleichzeitig auch aktiv die Rückkehr von illegalen Immigranten fördern. Diese Menschen werden zum Aufbau ihrer Länder dringend benötigt. Projekte zur Geburtenkontrolle und Stärkung der Frauenrechte, sind zu bevorzugen. Ohne wirksame Geburtenkontrolle in Afrika werden sämtliche Verbesserungen im Bereich der Wirtschaft, Gesundheitsversorgung und der Frauenrechte nicht erreicht werden können.
  • Keine Förderung von Organisationen, die Schlepperei Vorschub leisten: Organisationen, die direkt oder indirekt mit Vereinen oder Verbänden zusammenarbeiten, die der Schlepperei im Mittelmeer oder auf anderen illegalen und oft lebensgefährlichen Migrationsrouten Vorschub leisten, sind von allen öffentlichen Förderungen auszuschließen.
  • Unterstützung vernünftiger Immigrationspolitik: Südtirol kann die Immigrationsproblematik nicht alleine lösen. Doch kann Südtirol eine wichtige Stimme sein, um vernünftigen Vorschlägen in der Immigrationspolitik auf europäischer und gesamtstaatlicher Ebene zum Durchbruch zu verhelfen. Daher fordern wir, dass die Südtiroler Politik aktiv die Initiativen auf europäischer und gesamtstaatlicher Ebene unterstützt, die auf eine Begrenzung und Regelung der illegalen Immigration abzielen.

Der politische Islam

Der politische Islam ist mit der westlichen, freiheitlich, demokratischen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar.

Namhafte Islamwissenschaftler gehen davon aus, dass es sich beim Islam zu höchstens 50 Prozent um eine Religion handelt, während die restlichen Teile mehr einer politisch, rechtlichen Institution ähneln. Diese Normen sind mit dem westlichen Verständnis der Menschenrechte und den europäischen Verfassungen unvereinbar. Nicht umsonst haben die islamischen Länder in der sogenannten Kairoer Erklärung der Menschenrechte erklärt, dass Menschenrechte nur solange rechtliche Anerkennung finden, soweit sie dem Schariarecht folgen bzw. sich diesem unterordnen.

Die Aussage „Der Islam gehört zu Europa“ oder „Der Islam gehört zu Südtirol“ impliziert, dass man den politisch, rechtlichen Teil des Islams, der mit den europäischen Verfassungsgrundlagen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar ist, als Teil Europas respektive als Teil Südtirols betrachtet.

Das Schariarecht kennt unter anderem keine Unterscheidung zwischen Staat und Religion, verlangt, dass das Schariarecht über dem staatlichen Recht steht, zementiert die Unterscheidung zwischen Gläubigen und Ungläubigen, die per se eine Menschenkategorie zweiter Klasse darstellen, kennt keine Gleichstellung zwischen Mann und Frau (vor Gericht, im Erbrecht, bei einer Vergewaltigung wird das Vergewaltigungsopfer mit Todesstrafe bestraft, während der Täter straffrei bleibt usw.), degradiert Frauen zur reinen Verfügungsmasse der Männer, verbietet Frauen eine Ehe mit Angehörigen anderer Religionen, droht mit Todesstrafe bei Apostasie, Todesstrafe bei Homosexualität usw.

Zudem gilt es festzuhalten, dass der Islam als Gesamtkomplex Elemente einer imperialistischen Ideologie aufweist, die die Welteroberung als Ziel postuliert. Einige Historiker untermauern mit Zahlen und Fakten, dass die kriegerische Ausbreitung des Islams, ausgehend von der arabischen Halbinsel über Nordafrika, Kleinasien, bis nach Europa und über Persien, Indien bis nach Ost- und Südasien, sowie in die Steppen Zentralasiens an die 270 Millionen Menschen das Leben gekostet hat.

Hohe politische Vertreter islamischer Länder, wie auch hohe Vertreter des Islams verfolgen zudem eine Politik, die muslimischen Bürgern im Westen nahelegt sich nicht in die westlichen Gesellschaften zu integrieren. Nicht umsonst werden Strukturen von Parallelgesellschaften und No-Go-Areas in der Regel von islamischen Einwanderergruppen dominiert. Bezeichnenderweise gibt es ähnliche Probleme mit keiner anderen Religionsgemeinschaft. Es ist nicht bekannt, dass christliche Religionen, Anhänger des Judentums oder Buddhisten, Hinduisten, Taoisten, Konfuzianer usw. mit einer ähnlichen Anspruchshaltung in westlichen Ländern auftreten bzw. leben.

Aus diesen Gründen sind neben einer Steuerung der Einwanderung, wie oben skizziert folgende Maßnahmen notwendig:

  • Kontrolle von Islamvereinen: Islamvereine müssen sich in ihren Statuten aktiv zu den westlichen Verfassungen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekennen. Zudem müssen alle islamischen Vereine und kulturellen Organisationen ihre Rechnungsgebarung offenlegen. Häufig werden diese Vereine und Organisationen direkt von den arabischen Golfstaaten, Iran oder der Türkei finanziert, um in Europa politische Ziele zu verfolgen. Diese Vereine sind umgehend zu verbieten. Vereinigungen, die das Schariarecht dem westlichen Recht überordnen sind als kriminelle Vereinigungen zu verbieten.
  • Moscheen und Minarette: die Religionsfreiheit muss gewahrt bleiben. Solange sich kein liberaler, mit den westlichen Gesellschaften kompatibler Euroislam etabliert – der namhafte Islamwissenschaftler Bassam Tibi bezeichnet die Entwicklung dahin als gescheitert – ist der Bau von Moscheen und Minaretten abzulehnen. Moscheen werden vielfach direkt von den arabischen Golfstaaten, Iran oder der Türkei finanziert. Häufig wird hier eine islamische Landnahme befeuert und forciert. Die Predigten sind dabei häufig nicht mit dem europäischen Recht und den allgemeinen Menschenrechten vereinbar.
  • Schulpflicht: Teil der Schulpflicht ist es an außerschulischen Sportangeboten, Lehrausflügen und anderen Schulangeboten teilzunehmen. Vielfach wird besonders Mädchen aus islamischen Familien die Teilnahme an diesen Veranstaltungen verboten. Dies ist einer wirklichen Integration nicht förderlich. Zudem gilt es in öffentlichen Mensabetrieben nicht die europäischen Ernährungsgewohnheiten auszuhebeln.
  • Schächtung von Tieren: Die Schächtung von Tieren ist mit dem westlichen Verständnis von Tierschutz nicht vereinbar. Diese gilt es europaweit zu verbieten und den Import von diese Lebensmitteln zu verbieten. Alle Bemühungen zu notwendigen Verbesserungen im Bereich der Massentierhaltung und der Tiertransporte werden durch die Duldung dieser Praktiken ad absurdum geführt.
  • Kopftuch und Burka: Kopftuch und Burka sind nicht Zeichen der weiblichen Selbstbestimmung, sondern sind häufig Zeichen der Unterdrückung und Kontrolle der Frau und manifestieren eine Parallelgesellschaft. Daher fordern wir ein Kopftuchverbot in allen öffentlichen Ämtern und Institutionen sowie ein Burkaverbot im öffentlichen Raum.

Damit Südtirol Heimat bleibt!

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