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Freitag, 29. Mai 2009 um 10:43 Uhr |
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1. Die Konzessionsinhaber für den öffentlichen Linientransport (S.A.D. AG, S.A.S.A AG und LIBUSS) verrichten die öffentlichen Transportdienste aufgrund von verfallenen Konzessionen, die aber gemäß Artikel 6, Absatz V, des L.G. Nr. 16 vom 2. Dezember 1985 von Jahr zu Jahr ex lege so lange verlängert werden können, bis eine definitiv neue Konzession ausgestellt wird.
Dr. Gianfranco Jellici, Ressortdirektor im Assessorat für Transportwesen, soll Ende Juni 2008 das Amt für Personennahverkehr angewiesen haben, für den Konzessionär S.A.D, eine private Gesellschaft, die von Herrn Dr. Piero Maccioni in der Eigenschaft als Geschäftsführer und Generaldirektor geführt wird und in welcher dieser zudem Mehrheitsaktionär ist, die Konzession für alle schon bestehenden Bahnstrecken sowie für jene, die in Zukunft dazu gekommen sollten (Zugverbindungen zwischen Bozen und Innsbruck) für 12 Jahre mittels direkter Beauftragung zu vergeben bzw. den entsprechenden Konzessionsakt vorzubereiten.
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